Interview: Serie Erste Hilfe Hilft (folge 13) Gipsschiene für unkomplizierte Fälle

Kleve · Schon kleine Zwischenfälle können dazu führen, dass Knochen brechen. Der Ersthelfer wird eine solche Verletzung nicht unbedingt sofort erkennen können. Aber er kann helfen, die Lage für den Verletzten zu erleichtern.

Niederrhein Ein häuslicher Sturz, ein Umknicken beim Sport, ein eingeklemmter Finger - das ist schnell passiert und muss nicht immer durch einen spektakulären Unfall verursacht sein: Knochenbrüche und Gelenkverletzungen.

Für den Ersthelfer haben lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Kontrolle, Erhaltung und Unterstützung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf) sowie die Stillung bedrohlicher Blutungen Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, wobei die (eventuell nur vermutete) Bruchstelle nicht bewegt werden sollte. Von außen ist oft gar nicht erkennbar, ob es sich bei der Verletzung um eine Bagatelle oder gar um einen Knochenbruch handelt. Bewegungsunfähigkeit, starke Schmerzen, Schonhaltung, eine unnatürliche Haltung des Körperteils und eine beginnende Schwellung können Hinweise auf einen Knochenbruch oder eine Verrenkung sein. Ein Arzt- oder Krankenhausbesuch ist unausweichlich. Klagt der Patient über Gefühlsstörungen oder starke Schmerzen oder vermutet man eine Verletzung der Wirbelsäule oder des Beckens, sollte der Ersthelfer nicht zögern, den Rettungsdienst zu alarmieren.

Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und bis zur Behandlung durch den Arzt sollten die verletzte Körperregion und die beiden benachbarten Gelenke ruhiggestellt werden. Ein Dreiecktuch kann etwa als Armtragetuch dienen. Ein verletztes Bein lässt sich mit Hilfe einer zusammengerollten Decke oder mehrerer Kissen fixieren. Ist keine offene Wunde zu sehen, kann der Helfer den verletzten Bereich kühlen. Dem Betroffenen sollte nichts zu essen oder zu trinken gegeben werden, da der Patient - sollte der Knochen tatsächlich gebrochen sein - unter Umständen operiert werden muss. "Unkomplizierte Knochenbrüche lassen sich heute noch mit einer Gipsschiene ruhigstellen," erklärt Dr. Frank Marx, Leiter des Rettungsdienstes der Duisburger Feuerwehr. "Nach vier bis sechs Wochen ist der Bruch verheilt, und die Schiene kann abgenommen werden." In vielen anderen Fällen muss der Patient allerdings operativ versorgt werden. Dabei wird die Fixierung des Knochens durch einen Nagel, durch Platten oder Schrauben vorgenommen.

"Um einen offenen Bruch handelt es sich," erläutert Marx, "wenn durch die Verletzung des Knochens die Haut durchtrennt wird. Dann besteht die Gefahr einer Infektion. Hier ist es am wichtigsten, die Wunde sofort steril zu verbinden - möglichst, ohne die Bruchstelle zu bewegen."

(RP)
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