Unsere Woche Hohe Strafen für Banden möglich

Kleve · Seit 2006 sind die Einbrüche in Wohnungen und Häuser landesweit um fast das Doppelte gesteigen - die Angst geht um. Die Angst, zurückzukommen und wieder ein kaputtes Fenster zu sehen, wieder eine aufgehebelte Tür. Dazu schien es, dass die Behörden geradezu ohnmächtig diesen Einbrechern gegenüber stehen. Das hat sich geändert: Die Polizei stellt sich auf die häufig südosteuropäischen Banden ein. Man denkt regionaler, überregionaler, sammelt Daten, gleicht sie ab.

Mahnt gleichzeitig zu mehr Aufmerksamkeit. Das scheint zu fruchten, kann aber nur der Anfang sein. Es gilt weiter, vergleichbare Daten zu sammeln, um den Banden das Leben wirklich schwer zu machen, um die Aufklärungsraten weiter steigen zu lassen. Und: Man muss auch die Tätergruppen beim Namen nennen und entsprechend ermitteln dürfen. Kommen die Täter als Bande vor den Kadi, geht es in der Regel direkt vor das Landgericht, sonst vor einen Einzelrichter oder das Schöffengericht - je nach Schwere der Tat.

Vor welches Gericht die Tat kommt, entscheidet, nachdem die Polizei den Fall ermittelt hat, der Staatsanwalt, erklärt Amtsrichter Karlheinz Schultze. Belastbare Zahlen zu Einbruchsdiebstahl-Verhandlungen habe er nicht, sagt der Pressesprecher des Klever Amtsgerichtes. Aber auch seine Kollegen merken den Anstieg der Prozesse gegen Einbrecher. Sind das Banden, wandern die Täter oft in U-Haft, und das Strafmaß kann hoch sein.

Es greifen, so Schultze, die Paragrafen 244 und 244a, letzterer greift bei schweren Bandendiebstahl (also mindestens drei Täter) mit einem Strafmaß von einem bis zu zehn Jahren. Auch das sollte reichen.

matthias.grass@rheinische-post.de

(RP)
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