Kreis Kleve Hühner dürfen wieder ins Freiland

Kreis Kleve · Die Verwaltung des Kreises Kleve hebt die Aufstallpflicht für Geflügel in "Risikogebieten" Anfang kommender Woche auf. Kranenburger Geflügelhalter übt scharfe Kritik an der "katastrophalen Informationspolitik" des Landes und des Kreises.

 Auch die etwa 1100 Legehennen des Bioland-Betriebes "Richtersgut" in Kranenburg dürfen zum Beginn der kommenden Woche wieder ins Freie.

Auch die etwa 1100 Legehennen des Bioland-Betriebes "Richtersgut" in Kranenburg dürfen zum Beginn der kommenden Woche wieder ins Freie.

Foto: Evers

Anfang kommender Woche ist die Freilandhaltung von Geflügel im nördlichen Kreisgebiet wieder erlaubt. Dies teilt der Kreis Kleve mit. Angesichts einer neuen Einschätzung des Risikos der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausflügelbeständen als "mäßig" hatte das NRW-Umweltministerium den Erlass zur Stallpflicht bereits am Donnerstag aufgehoben.

Von dem Erlass aus dem November 2014 war auch das nördliche Gebiet des Kreises betroffen, so dass das Geflügel in Kranenburg, Bedburg-Hau, Kleve, Emmerich, Rees und Kalkar aufgestallt werden musste. Betroffen von der Stallpflicht waren gewerbliche und private Bestände an Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.

Einer der betroffenen kommerziellen Geflügelhalterbetriebe ist die Bioland-Hofgemeinschaft Richtersgut in Kranenburg, wo Godehard Schnütgen-Nissing mit seiner Frau Marie-Theres etwa 1100 Legehennen hält. Die Bioland-Landwirte erfuhren gestern durch die Nachfrage unserer Zeitung von der Aufhebung der Stallpflicht. "Das wäre schön", sagte Marie-Theres Schnütgen-Nissing in einer ersten Reaktion noch ungläubig. Godehard Schnütgen-Nissing zeigte sich überrascht vom Zeitpunkt der Aufhebung. "Eigentlich hätte ich sie schon früher erwartet - oder erst, wenn die Wildgänse abgezogen sind", sagte er.

Seit der Verhängung der Aufstallpflicht hatten die Legehennen auf dem Richtersgut nur im Stall und in einem sechs mal 15 Meter großen "Schlecht-Wetter-Auslauf" scharren dürfen. Für das Ehepaar Schnütgen-Nissing bedeutete dies mehr Arbeitsaufwand. Da die Hühner nicht mehr ins Freiland konnten, mussten die Geflügelhalter den Stall öfter ausmisten und neu einstreuen. Weil die Hennen nicht mehr auf dem Grünland fressen konnten, stieg der Futterverbrauch. "Zudem mussten wir den Tieren ein Unterhaltungsprogramm bieten, ihnen immer wieder mal Zweige oder Rüben in das Gehege werfen, damit sie Beschäftigung hatten", berichtet Godehard Schnütgen-Nissing. Mögliche Einbußen bei der Legeleistung der Vögel blieben jedoch aus.

Scharfe Kritik übt Godehard Schnütgen-Nissing an der "katastrophalen Informationspolitik" von Kreis und Land in Sachen Aufstallpflicht. "Von der Verhängung der Stallpflicht haben wir nur aus der Zeitung, dem Fernsehen oder dem Internet erfahren. Vom Kreis gab es kein Schreiben, keinen Anruf, keine E-Mail - gar nichts", berichtet der Geflügelhalter. Laut Kreisordnung erfolgen entsprechende Informationen mittels einer "Bekanntmachung" (Anzeige in den örtlichen Zeitungen), erklärte eine Sprecherin des Kreises. Dass Anfang der Woche das Geflügel in Kranenburg, Bedburg-Hau, Kleve, Uedem, Emmerich, Rees und Kalkar wieder ins Freie darf, will die Verwaltung des Kreises Kleve nun jedoch allen ihr bekannten kommerziellen Haltern per E-Mail oder mittels Fax schriftlich mitteilen.

(RP)
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