Kreis Kleve Issumer beantragen Jagdverbot beim Kreis

Kreis Kleve · Zwei Familien wollen aus "ethischen Gründen", dass auf ihrem zwölf Hektar großen Grundbesitz kein Tier mehr erlegt werden darf. Jäger befürchten zunehmende Wildunfälle und Seuchengefahr. Das Prüfverfahren soll Monate dauern.

 Die Ehepaare Kleinmanns und Kalisch (rechts) aus Issum wollen die Jagd auf ihren Grundstücken, die nach eigenen Angaben zusammen etwa zwölf Hektar umfassen, in Zukunft nicht mehr dulden.

Die Ehepaare Kleinmanns und Kalisch (rechts) aus Issum wollen die Jagd auf ihren Grundstücken, die nach eigenen Angaben zusammen etwa zwölf Hektar umfassen, in Zukunft nicht mehr dulden.

Foto: gerhard Seybert

Der Text auf den grünen Schildern an der (Feldweg-)Straße "Niederwald", die westlich von Issum durch nur von einigen Waldstückchen unterbrochene Acker- und Wiesenflächen führt, ist unmissverständlich: "Jagdverbot (Privatgrundstück).

Das Betreten ist Jägern, Jagdgesellschaften und deren Helfern strengstens verboten. Artikel 1 (EMRK)." Franz-Josef Kleinmanns (46) und Jost Kalisch (63), die an der Straße in direkter Nachbarschaft wohnen, haben auf ihrem Grundbesitz, der zusammen nach eigenen Angaben immerhin zwölf Hektar umfasst, die Schilder aufgestellt. Und die Issumer haben bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Kleve den Antrag gestellt, ihre Grundstücke zu befrieden.

Dazu haben sie seit dem 6. Dezember ein Recht. Seither gilt eine Änderung des Bundesjagdgesetzes, laut der Grundstückseigentümer bei der unteren Jagdbehörde beim Kreis Kleve aus ethischen Gründen den Antrag stellen können, dass auf ihrem Land nicht mehr gejagt werden darf.

Bislang waren Grundstückseigentümer, deren Besitz außerhalb von befriedeten Bereichen liegt, in denen die Jagd untersagt ist, "Zwangsmitglieder" einer Jagdgenossenschaft. Das bedeutete, dass ihr Besitz — unabhängig von dessen Größe — bejagt werden durfte. Bei der Kreisverwaltung sind bislang drei entsprechende Anträge laut Angaben der Kreissprecherin Ruth Keuken eingegangen — neben den beiden der Issumer Bürger der eines Grundeigentümers aus Geldern.

Jost Kalisch und seine Ehefrau Lydia nennen in ihrem schriftlichen Antrag unter anderem folgende ethische Gründe: "Eigentum zu erwerben und zu besitzen, bedeutet für uns die moralische Pflicht und das Recht, verantwortungsvoll Lebensräume zu schützen. . . Das Erlebnis der ersten augenscheinlichen Jagd über unsere Grundstücke bleibt für uns bis heute traumatisierend. . . Wir glauben an das Recht auf Leben für jede Kreatur, die Gott erschaffen hat." Für Franz-Josef Kleinmanns, der kein Landwirt ist, dessen Familie jedoch in vierter Generation auf einem Bauernhof lebt, gaben ebenso "Treibjagd-Szenen" den Anstoß.

Die Bilder von dichten Treiberketten, die Hasen keine Chance zum Entkommen gegeben hätten, von alkoholtrinkenden Treibern, die Stöcke auf Hasen schleuderten, hätten die ganze Familie — seine Frau und die elf- und vierzehnjährigen Kinder — bis heute nicht losgelassen. "Sie haben unserer Seele einen tiefen Riss gegeben", schreibt das Ehepaar Kleinmanns in seinem Antrag. Die beiden Issumer wollen keinem die Jagd verbieten. Aber sie wollen bestimmen, was auf ihrem Eigentum geschieht. "Das ist nun endlich unser Recht", meint Jost Kalisch.

Das Recht der Eigentümer, einen Antrag auf Befriedung zu stellen, bestreiten Vertreter der Issumer Jagdgenossenschaft und der betroffene Jagdpächter, der Wohnsitze in Düsseldorf und Issum hat, nicht. Seit die Grundbesitzer ihre Schilder aufgestellt haben, haben die Jäger dort nicht mehr gejagt — obwohl sie dazu noch berechtigt wären.

Doch innerhalb der Jagdgenossen gibt es Bedenken, was die Folgen genehmigter Anträge betrifft: Seuchengefahr, Wildschäden, ausbleibende Hege und Pflege. Wenn es nach einer Befriedung zu Wildschäden komme, müsse der Eigentümer für diese aufkommen. Gerichtliche Auseinandersetzungen würden wohl die Folge sein, so warnt ein Mitglied der Jagdgenossenschaft Issum, zu der 550 Eigentümer gehören. Der Pächter des von den Anträgen betroffenen Flächen befürchtet eine Zerstückelung des Reviers, die eine Bejagung unmöglich mache. Zunehmende Wildunfälle könnten die Folge sein, da sich das Rehwild unkontrolliert vermehren würde.

Die Antragsteller haben kein Verständnis für derartige Argumente. Sie wollen vielmehr eine extreme Reduzierung des Wildbestandes beobachtet haben. Franz-Josef Kleinmanns schreibt in seinem Antrag an den Kreis: "Würde im Laufe der Jahre ein Überbestand der Tiere entstehen oder Tierseuchen auftreten, wären wir bestimmt nicht die letzten, die einer ordnungsgemäßen Bejagung zustimmen."

Verärgert sind Jost Kalisch und Franz-Josef Kleinmanns auch darüber, dass die Untere Jagdbehörde sich anmaße, ihre Gewissensgründe prüfen zu können. Dies erinnere an die Gewissensprüfung, der sich vor Jahren Wehrdienstverweigerer unterziehen mussten. Zudem haben nicht nur die Antragsteller den Eindruck, das Prüfverfahren der Anträge werde in die Länge gezogen. So seien ihnen von der Kreisverwaltung Termine für die schriftliche Darlegung ihrer "ethischen Gründe" gesetzt worden, andererseits hätten sie bislang nicht einmal eine Eingangsbestätigung des Kreises für ihre Anträge erhalten.

Das Prüfverfahren ist laut der Sprecherin des Kreises Kleve, Ruth Keuken, zeitaufwändig und eine Einzelfallentscheidung. Alle Beteiligten müssten gehört werden. Eine Größenordnung von mehr als einem Dutzend Beteiligten sei durchaus realistisch. Bis zu einer Entscheidung über die drei vorliegenden Anträge könnten somit noch Monate vergehen.

"Den Grundeigentümern werden auch mit der Gesetzesänderung unverhältnismäßig hohe Hürden gesetzt. Wir halten die Umsetzung des vom Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zugebilligten Rechtes (auf Befriedung) für unzureichend", meint der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder.

Jost Kalisch und Franz-Josef Kleinmanns wollen vor diesen Schwierigkeiten nicht zurückschrecken. "Auch wenn wir bei manchen Nachbarn auf Unverständnis stoßen, weil wir etwas ändern, was doch immer schon so gewesen sei", sagt Franz-Josef Kleinmanns. Und Jost Kalisch betont: "Ich bin kein Öko-Aktivist, ich will nicht auf mich aufmerksam machen und ich will auch keinem das Jagen verbieten. Ich möchte nur mein Recht wahren und sagen: 'Auf meinem Grundstück wird nicht gejagt.'" Damit ihnen dieses Recht zugestanden wird, werden der 63-Jährige und sein 46 Jahre alter Nachbar notfalls auch vor Gericht ziehen.

(RP)
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