Kleve Keine Sondersteuer für Wettannahmestellen in Kleve

Kleve · Die Wettannahmestellen in Kleve können nicht zusätzlich besteuert werden. Das erfuhren die Mitglieder des Liegenschafts- und Steuerausschusses in der jüngsten Sitzung im Interimsrathaus der Stadt. Grundsätzlich sei die Besteuerung von Wettbüros mit einer Vergnügungssteuer möglich, wenn diese als Vergnügungsstätte deklariert werden könne, erklärt Katrin Berns, Sprecherin der Stadt Kleve. In Kleve sei die Situation aber eine andere: "Bei den drei in Kleve vorhandenen Lokalitäten an der Hoffmannallee, der Herzogstraße und der Kavarinerstraße handelt es sich jedoch nicht um sogenannte Wettbüros, sondern vielmehr um Wettannahmestellen", erläutert die Stadtsprecherin.

Diese seien nicht als Vergnügungsstätte zu bewerten, sondern beispielsweise mit einer Lotto-Annahmestelle gleichzusetzen. Eine Besteuerung sei somit nicht möglich. Aufgrund des beschlossenen Vergnügungsstättenkonzepts sind im Stadtgebiet Kleve lediglich im Bereich des Tichelparks als auch im Tankstellenbereich am Klever Ring Wettbüros zulässig, erklärt Berns weiter.

(mgr)
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