Kleve Heute wird das Urteil im Klever Mordprozess verkündet

Kleve · Nach neun Verhandlungstagen wird für heute, 13 Uhr, der Richterspruch im Klever Mordprozess erwartet. Der Staatsanwalt fordert lebenslange Haft, die Verteidigung sieben Jahre.

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Foto: guido schulmann

Am Ende wird er doppelt so lange dauern, wie geplant: Im Prozess um den 43-Jährigen, der im März dieses Jahres im Lidl-Supermarkt an der Materborner Allee getötet worden ist, soll heute das Urteil gesprochen werden. Das hat die Pressestelle des Landgerichts Kleve in einer Mitteilung bestätigt. Demnach werden die insgesamt elf Hilfsbeweisanträge, die die Verteidigung der beiden Angeklagten Adil und Mekin O. am vergangenen Prozesstag gestellt hat, wohl keine weitere aufschiebende Wirkung haben. Die Anwälte hatten zuletzt noch unter anderem die Begehung des Lidl-Supermarktes und die Anhörung weiterer Zeugen gefordert.

Für die Urteilsverkündung heute ab 13 Uhr wird großes Medieninteresse erwartet, die Verhandlung ist öffentlich. Während der neun bisherigen Prozesstage hatten stets strenge Sicherheitsvorkehrungen am Klever Landgericht geherrscht - zu groß die Sorge vor möglichen Übergriffen zwischen den Familien der Angeklagten und des Opfers. Deren Mitglieder waren in den vergangenen Jahren mehrfach teils gewalttätig aneinander geraten. 2002 wurde die Ehe des 43-Jährigen mit einer Schwester der Angeklagten geschieden. 2008 ging er mit einem Messer und einem Stein auf einen weiteren Bruder der Angeklagten und seiner Ex-Frau los. Daraufhin wurde er wegen Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt.

Mann stirbt bei Messerstecherei in Kleve
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Foto: Stade, Klaus-Dieter

Nur wenig ist in der Hauptverhandlung über die Motive der geständigen Brüder Mekin und Adil O. ans Licht gekommen. Fest steht, dass sie das Opfer am 30. März im Lidl-Supermarkt attackiert und getötet haben. Insgesamt 44 Messerstiche stellte die Gerichtsmedizin später fest. Der Sachverständige Dr. Jack Kreutz hatte den 22 und 31 Jahre alten Männern unverminderte Steuerungsfähigkeit attestiert. Die Angeklagten selbst entschuldigten sich bei den Angehörigen des Opfers. Sie hätten den 43-Jährigen nicht töten wollen.

Die Staatsanwaltschaft geht von gemeinschaftlichem und vorsätzlichem Mord aus niederen Beweggründen aus. Dafür sieht der Gesetzgeber eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Auch die Nebenklage betonte, die Tat habe das Gepräge einer Hinrichtung gehabt. Die Verteidigung geht unterdessen von einem Totschlag im minderschweren Fall aus und plädiert auf sieben Jahre Haft. Die Forderung nach Schmerzensgeld für die Angehörigen des Opfers ist im Prozess bereits zurückgezogen worden.

(lukra)
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