Kleve Kuhstall - Zuständigkeit ist unklar

Kleve · Kreisverwaltung und Bezirksregierung kommentieren Urteil nicht.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zum Mega-Kuhstall in Griethausen ist eindeutig und rechtskräftig: Die Genehmigung des Gebäudes war nicht gesetzes-konform. Damit ist der Stall gleichsam "illegal" und muss nach Ansicht des Nabu NRW zurückgebaut werden. Die Kreisverwaltung ist nach Ansicht der Juristen der Naturschützer nun als "Aufsichtsbehörde" in der Pflicht.

Eine Sprecherin des Kreises bestritt gestern jedoch diese "Zuständigkeit". Zudem liege dem Kreis die Urteilsbegründung noch nicht vor. Außerdem betonte sie, die Bezirksregierung in Düsseldorf, die den Stall genehmigt habe, sei "allein zuständig". Dort wollte ein Sprecher keinen Kommentar zu dem OVG-Urteil abgeben. Die Begründung dafür lautete: "Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor."

Der Landesvorsitzende des Nabu NRW, Josef Tumbrinck, kann darüber nur schmunzeln. Der Nabu habe das Urteil per Fax am 2. Oktober bekommen. Da liege es nahe, dass auch die Bezirksregierung als Prozessbeteiligter auf diesem Wege an diesem Tag informiert worden sei. Dem Kreis Kleve wollte Josef Tumbrinck - da er gerne helfe, wenn die Amtsmühlen langsam mahlen - noch gestern das Urteil zuschicken.

(RP)
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