Kleve Landgericht verurteilt Supermarkt-Räuber zu sechs Jahren

Kleve · Der 40-jährige Klever hatte einen Supermarkt in Materborn überfallen. Er muss jetzt einen Drogenentzug machen.

Dieser Supermarkt wurde überfallen.

Dieser Supermarkt wurde überfallen.

Foto: Stade

Sein Leben fasste der 40-jährige Klever im Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter drastisch zusammen: "Wenn ich so weitermache, rase ich mit offenen Augen auf den Tod zu." Psychiater Jack Kreutz wiederholte gestern die Aussage des Mannes und gab vor dem Klever Landgericht eine Einschätzung ab, wie der seit Jahren an einer massiven Drogensucht leidende 40-Jährige zu verurteilen ist. Am Morgen des 29. Juli 2016 hatte der Mann maskiert sowie mit einer Schusswaffe bewaffnet einen Supermarkt in Materborn überfallen und dabei den Marktleiter am Kopf verletzt. Beute machte er allerdings keine.

Wegen versuchter, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung wurde er nun zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde eine zweijährige Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. In dieser Zeit soll der 40-Jährige sein Suchtproblem in den Griff kriegen. Trotz Bedenken, ob der Angeklagte das schaffe, riet auch Kreutz vor Gericht zu dieser Maßnahme. Denn ohne eine Therapie sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Angeklagte erneut straffällig werde.

Es war allerdings auch der ausdrückliche Wunsch des Beschuldigten, eine solche Therapie in einer Entziehungsanstalt machen zu dürfen. Dies drückte auch noch mal seine Verteidigerin in ihrem Plädoyer aus. "Es fällt ihm schwer, eine Therapie anzunehmen. Was er dafür braucht, sind verschlossene Riegel", sagte die Rechtsanwältin. Ihr Mandant wisse nach einigen abgebrochenen Therapieversuchen selbst, dass er eine freiwillige Therapie vermutlich nicht durchziehen würde.

Die Tat am 29. Juli vergangenen Jahres hatte er vor allem auf Grund seiner Suchtproblematik begangen. Wie das Gericht feststellte, wollte der Beschuldigte an Geld unter anderem für Heroin gelangen. "Durch berauschende Mittel war er dazu geneigt, die Tat zu begehen", sagte Jürgen Ruby, Vorsitzender Richter am Landgericht Kleve, in seiner Urteilsbegründung.

Was in dem Supermarkt im Juli 2016 passierte, hatte der 40-Jährige bereits am ersten Prozesstag grundsätzlich eingeräumt. Mit einer Sturmhaube, einem Motorradhelm, weißen Handschuhen und einer Schusswaffe betrat er damals den Supermarkt, bedrohte eine Kassiererin und drei Bäckereiangestellte. Den herbeigeeilten Supermarktleiter schlug der Angeklagte zudem mit der Waffe auf den Kopf und setzte drei Schüsse in die Luft ab, ehe er schließlich ohne Beute floh.

Für dieses Tatgeschehen hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen eine weitaus mildere Strafe beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(pets)
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