Kaffeeschmuggel-Prozess in Kleve Lange Haftstrafen für fünf Angeklagte

Kleve/Moers · Im seit Juni laufenden Verfahren wegen Hinterziehung von Kaffeesteuern in Millionenhöhe sind am Freitag die Urteile gefallen. Das Gericht verhängte gegen alle fünf Angeklagten Freiheitsstrafen. Lediglich zwei beteiligte Frauen hatten sich zu den Taten bekannt.

Die härteste Strafe wurde gegen einen vorbestraften 44-Jährigen aus Moers ausgesprochen. Er soll unter Einbeziehung einer Vorstrafe für insgesamt sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Zur Urteilsverkündung war er erst gar nicht erschienen. Schon am letzten Verhandlungstag hatte er unentschuldigt gefehlt. Das Gericht hatte daraufhin nach dem Aufenthaltsort des Mannes geforscht und einen Haftbefehl erlassen. Auch gestern sagte seine Verteidigerin, sie habe keinen Kontakt mehr zu ihrem Angeklagten.

Ein weiterer Mitangeklagter aus Moers wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ebenso ein 51-Jähriger aus Hamburg. Gegen die beiden Frauen aus Issum und Isernhagen wurde eine Bewährungsstrafe von jeweils zwei Jahren verhängt. Die Wirtschaftskammer des Klever Landgerichts stellte fest, dass die Angeklagten für einen Kaffeesteuerschaden von insgesamt 3,6 Millionen Euro verantwortlich sind. In unterschiedlicher Tatbeteiligung hätten sie dafür gesorgt, dass unversteuerter Kaffee durch Speditionen aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht wird.

Die anfallende Steuer von 2,19 Euro pro Kilo Röstkaffee zahlten sie nicht. Beim Weiterverkauf an Großkunden schlugen sie die aber auf den Preis auf. Zwischen Oktober 2009 und Juli 2010 waren so 1,8 Millionen Kilo Kaffee eingeführt worden. "Das ist der Verbrauch der ganzen Stadt Moers in drei Jahren”, rechnete der vorsitzende Richter hoch.

Durch Scheinrechnungen und fiktive Lieferketten verschleierten sie geschickt, dass keine Kaffeesteuer entrichtet wurde. Die Verteidiger der beiden Moerser hatten einen Freispruch beantragt. So auch der Anwalt des Angeklagten aus Hamburg. Der 51-Jährige wegen Betrugs vorbestrafte Mann hatte angegeben, er habe nicht gewusst, dass die Kaffeesteuer noch bezahlt werden müsse. Er agierte nach Angaben des Gerichts aus dem offenen Vollzug heraus.

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