Kleve Lange Haftstrafen für Geiselnehmer

Kleve · Mit einer selbstgebastelten Waffe hatten zwei Ex-Patienten des Maßregelvollzugs der LVR-Klinik einen Pfleger als Geisel genommen und diesen verletzt. Sie wurden zu achteinhalb sowie sieben Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.

Die beiden ehemaligen Patienten der LVR-Klinik Bedburg-Hau, die dort im Mai 2017 einen Pfleger als Geisel genommen und dabei mit Schnittwerkzeugen verletzt hatten, sind gestern zu langen Haftstrafen verurteilt worden: Der 36-jährige Bonner, dem im Laufe der Geiselnahme die Flucht über einen Außenzaun der Maßregel-Station gelungen war, wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der zweite Angeklagte - ein 29-jähriger Euskirchener, der noch auf dem Klinikgelände festgenommen werden konnte - bekam acht Jahre und sechs Monate.

Wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung sind die beiden Männer am Klever Landgericht schuldig gesprochen worden - der 36-jährige Bonner zudem wegen illegalen Waffenbesitzes, weil er bei seiner Festnahme zwei Tage nach dem Ausbruch einen Schlagring bei sich führte. Dass er dennoch eine geringere Haftstrafe erhielt, begründete der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren damit, dass der Komplize in hohem Maße einschlägig vorbestraft sei.

Die Planung und Ausführung der Tat jedoch hätten beide gemeinschaftlich begangen, einen Anführer habe es nicht gegeben, so der Vorsitzende. Damit widersprach die Kammer der Staatsanwaltschaft, die den 29-Jährigen als treibende Kraft angesehen und daher eine Freiheitsstrafe von elf Jahren für den Euskirchener gefordert hatte.

Bei der Urteilsverkündung erinnerte van Gemmeren auch an die schweren Folgen, die die 40-minütige Geiselnahme beim geschädigten Pfleger hinterlassen hat: "Die Geisel hat sich die ganze Zeit über in Todesangst befunden." Zwar sind die zahlreichen Schnittwunden, die der Mann während der Geiselnahme erlitten hat, mittlerweile verheilt. Die psychischen Folgen hindern den Geschädigten aber bis heute an der Rückkehr in den Alltag.

Beide Angeklagten haben noch offene Haftstrafen zu verbüßen, zu denen nun das gestrige Urteil kommt. Der Maßregelvolzug kommt aber für beide derzeit nicht mehr in Frage, obwohl sie seit vielen Jahren stark drogenabhängig sind. "Nein, danke", antwortete der 36-Jährige, "auf keinen Fall" der 29-Jährige, als Richter Gerhard van Gemmeren vor Ende der Beweisaufnahme fragte, ob die Angeklagten noch mal in eine Entziehungsanstalt wollen.

Dr. Karl Haas, der Vertreter des geschädigten Nebenklägers, prangerte gestern in seinem Plädoyer die Respektlosigkeit vor allem des 29-jährigen Angeklagten gegenüber Vollstreckungsbeamten an. Es sei seinem Mandanten - dem geschädigten Pfleger - sauer aufgestoßen, dass der Angeklagte am ersten Prozesstag einen als Zeugen geladenen Mitarbeiter der Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt beleidigte. Der Angeklagte unterbrach Haas daraufhin, wiederholte seine Beleidigung vom ersten Prozesstag und erklärte wiederum, er sei in der JVA Düsseldorf mehrfach das Opfer von Straftaten durch Beamte geworden.

Auch in seinem letzten Wort machte der Euskirchener seinem Ärger gegenüber der JVA Düsseldorf gestern Luft: Der Leiter des Einzelhaft-Bereiches, in dem der 29-jährige derzeit sitzt, sei ein Sadist, der vor Gericht gelogen und sich strafbar gemacht habe. Für den Fall, dass er in Düsseldorf bleiben müsse, kündigte er erneute Gewalttaten an: "Wenn ich da nicht in kürzester Zeit rauskomme, gibt es ein Unglück. Meine rote Linie ist überschritten", so der kantige Angeklagte im Gerichtssaal.

Im Falle eines erneuten Gewaltdeliktes dürfte die ohnehin schon weit entfernte Freilassung des 29-Jährigen in noch weitere Ferne rücken: "Wenn sie noch mal gewalttätig werden, ergibt sich die Sicherungsverwahrung praktisch von selbst", sagte Richter van Gemmeren nach der Urteilsverkündung. Die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung sieht das deutsche Strafrecht bei Straftätern vor, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe noch ein hohes Risiko für die Allgemeinheit darstellen. Insgesamt hat der Euskirchener neun der letzten 15 Jahre im Vollzug gebracht.

(jehe)
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