Kleve Laubbeseitigung auch Bürgerpflicht

Kleve · Umweltbetriebe der Stadt Kleve geben Tipps zur Säuberung im Herbst.

Herbstzeit ist Laubzeit. Sturm, Regen und tiefe Nachttemperaturen, eben das typische Herbstwetter, nehmen den Bäumen ihr sommerliches Gewand und sorgen damit für einige Arbeit in Gärten, Parks aber auch auf Straßen, Geh- und Radwegen. Insbesondere auf den Straßen, Geh- und Radwegen hat bei der Laubbeseitigung die Verkehrssicherheit oberste Priorität, damit es nicht zu Rutschpartien oder gar Unfällen kommt. Hier sind oftmals auch die Bürger und Bürgerinnen als Grundstückseigentümer oder Anlieger gefordert. Denn in vielen Fällen sind sie für die Reinigung und damit auch die Laubbeseitigung verantwortlich.

Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW obliegt die Reinigungspflicht für unter anderem Geh- und Radwege zwar dem Grunde nach den Kommunen, allerdings nur insoweit, als sie nicht den Anliegern durch Satzung übertragen wurde. Hiervon haben die meisten Kommunen Gebrauch gemacht, auch die Stadt Kleve oder die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK). Der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, kurz Straßenreinigungssatzung, kann entnommen werden, für welche Straßen und/oder Gehwege sowie in welchem Umfang die Reinigungspflicht in Kleve auf die Anlieger übertragen wurde. Die Satzung kann im Internet unter www.kleve.de ('Ortsrecht') oder auch www.usk-kleve.de ('Umweltbetriebe') abgerufen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Informationen bei den USK zu erhalten. Aus der Satzung ergibt sich im Übrigen auch der Umfang der Verpflichtung.

Sofern man als Anlieger/Grundstückseigentümer verantwortlich ist, sollte auch im eigenen Interesse eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen. Anderenfalls könnte man durchaus für Unfälle in Anspruch genommen werden. Oftmals ist übrigens bei Mietobjekten die Reinigungspflicht auf die Mieter übertragen worden. Ein Blick in den Mietvertrag kann sehr hilfreich sein. Doch, wohin mit all dem Laub? Primär kann dies über die Biotonne entsorgt werden. Für Gartenbesitzer bietet sich auch eine Kompostierung an. Es besteht auch die Möglichkeit der Anlieferung zum Wertstoffhof Kleve der USK, dann allerdings gegen Entrichtung einer Gebühr. Keinesfalls darf das Laub von Geh- und Radwegen jedoch auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Es drohen Überschwemmungen durch verstopfte Straßenabläufe und Unfallgefahr für Kraft- und Radfahrer. Zudem sind Kehrmaschinen nicht in der Lage Anhäufungen aufzunehmen.

Übrigens: Reinigungspflichten beziehen sich immer auf Flächen, egal, woher das Laub stammt.

(RP)
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