Kleve "Lidl-Mord": Urteil ist rechtskräftig

Kleve · Die vom Landgericht Kleve im "Lidl-Mord"-Prozess verhängten lebenslangen Haftstrafen sind nun rechtskräftig. Ursprünglich waren die Angeklagten lediglich wegen Totschlags zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die zwei aus Bedburg-Hau stammenden Brüder hatten ihrem ehemaligen Schwager im Ausgangsbereich der Lidl-Filiale in Kleve-Materborn aufgelauert und ihn beim Verlassen des Marktes unvermittelt mit mitgeführten Spring-/Klappmessern attackiert. Der in den Innenraum der Filiale flüchtende 43-jährige Mann wurde von den damals 30 und 21 Jahre alten Brüdern im Kassenbereich eingeholt und mit 44 Messerstichen vor den Augen zahlreicher Kunden getötet.

Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof auf die Revision des Nebenklägers hin aufgehoben. In der neuen Verhandlung hatte die nun zuständige 5. Strafkammer des Landgerichts Kleve festgestellt, dass die Tötung heimtückisch erfolgt war und daher beide Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die hiergegen von den Angeklagten eingelegten Revisionen hat nun der Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen.

(RP)
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