Kreis Kleve Mehr Tempo-Messstellen im Kreis

Kreis Kleve · Zu schnelles Fahren gehört zu den Hauptursachen von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen im Kreis Kleve. Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik der Kreispolizeibehörde wies für das Jahr 2014 insgesamt 7047 Verkehrsunfälle auf, davon 1018 mit verletzten Personen. Um dagegen anzugehen, überwacht auch der Kreis Kleve die Einhaltung der Tempolimits.

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Foto: dpa, Patrick Seeger

Neben der stationären Geschwindigkeitsüberwachungen nutzt der Kreis Kleve dafür seit einigen Jahren zwei Fahrzeuge, um "Rasern" auch mobil und flexibel Fallen zu stellen. Dabei führt die Kreisverwaltung die Geschwindigkeitskontrollen an so genannten "Gefahrenstellen" durch.

Dabei handelt es sich insbesondere um Stellen mit bereits bestehender Unfallhäufung oder um Stellen, an denen aus anderen Gründen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Dies können beispielsweise Streckenabschnitte sein, die vermehrt von Fußgängern oder Radfahrern genutzt werden oder die in der Nähe von Baustellen liegen.

Das Messstellenverzeichnis des Kreises Kleve wurde nun im Einvernehmen mit der Kreispolizei erweitert. So wird es künftig auch Messungen in verkehrsberuhigten Bereichen geben. "Nur so kann den Bedürfnissen aller Betroffenen und insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer ausreichend Rechnung getragen werden", befindet Landrat Wolfgang Spreen.

Derzeit umfasst das Messstellenverzeichnis des Kreises rund 135 Messstellen in den 16 Kommunen. Das Verzeichnis wie auch die wöchentlich geplanten Messstellen sind im Internet unter www.kreis-kleve.de (Durchklicken unter Politik & Verwaltung - Straßenverkehr - Mobile Geschwindigkeitsüberwachung) hinterlegt. Es handelt sich dabei nicht um ein starres Verzeichnis. Regelmäßig werden weitere Standorte von der Unfallkommission, der Polizei sowie den Städten und Gemeinden vorgeschlagen.

Darüber hinaus liefern seit rund zwei Jahren immer mehr Bürger des Kreises Kleve Hinweise zu neuen Messstandorten. Aktuell führt dies dazu, dass zehn neue Messstellen überprüft werden. Auch für diese ist die enge Abstimmung mit der Polizei Voraussetzung, um bald in das Messstellenverzeichnis aufgenommen zu werden.

(RP)
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