Kleve/Geldern Messerstecher schildert seinen Angriff auf Ehefrau

Kleve/Geldern · Angeklagter ließ seine blutende Ehefrau nach Messerattacke liegen: "Ich dachte, sie sei nicht lebensgefährlich verletzt."

Weil er seine Ehefrau Anfang Februar auf der Vernumer Straße in Geldern niedergestochen hatte, muss sich ein 24-jähriger Gelderner seit vergangener Woche vor dem Klever Landgericht verantworten. Gestern, am zweiten Prozesstag, verlas die Verteidigerin des gebürtigen Klevers eine Einlassung, in der der junge Mann den lebensgefährlichen Angriff einräumt und aus seiner Sicht schildert.

Demnach habe er sich am Tattag Anfang Februar zunächst zum Zerstechen des Fahrradreifens seiner getrennt lebenden Ehefrau und "ersten großen Liebe" hinreißen lassen, nachdem er diese unerwartet in einem Gelderner Supermarkt gesehen hatte. Als seine Ex-Frau ihn daraufhin zur Rede stellte und ihn zudem fragte, warum er zwei Jahre Ehe einfach weggeworfen habe, sei die Situation eskaliert. Dass seine Ehefrau auf Drohgebärden mit dem Messer mit dem Einsatz von Pfefferspray reagierte, habe bei ihm zu einem Gefühl der Überforderung geführt. Er stach zu und verletzte die junge Frau lebensgefährlich. "Ich bin zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass ich sie nicht lebensgefährlich verletzt habe und lief weg", so die Einlassung des Angeklagten.

Dass der Angeklagte mit dem Messerstich - entgegen seiner angeblichen Annahme - sehr wohl eine schwere Verletzung herbeigeführt hatte, machte gestern der sachverständige Arzt Janusz Dziegielewski deutlich, der an der Notoperation der 20-Jährigen im Gelderner Krankenhaus beteiligt gewesen ist. "Die Verletzung des venösen Gefäßes hat die Entfernung der Niere notwendig gemacht. Die Patientin wäre ansonsten verblutet", erklärte der Zeuge.

Angeklagt ist der 24-Jährige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Nebenklage beantragte gestern zudem die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in der Größenordnung von etwa 50.000 Euro, um die junge Frau für die körperlichen und seelischen Folgen der Messerattacke zu entschädigen.

Neben dem Tathergang ging der Angeklagte in der Einlassung auch auf seine schwierige Kindheit und Jugend ein: Die Eltern trennten sich früh, den Vater habe er nie kennengelernt. Durch seinen älteren Bruder habe er in der Kindheit sexuellen Missbrauch erlitten, durch den Stiefvater regelmäßige Gewalt. Nach mehreren Psychiatrieaufenthalten und wechselnden Pflegefamilien sei er an Alkohol und Drogen geraten. Beruflich habe er sich unter anderem als Fliesenleger und selbstständiger Hausmeister-Dienstleister versucht, jedoch ohne längerfristigen Erfolg. In der Vergangenheit ist er bereits mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen wiederholten Diebstahls, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung.

Der Prozess wird am Donnerstag, 24. August, um 10 Uhr im Klever Landgericht fortgesetzt.

(RP)
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