Kleve Moyland: Paust stimmt Schlichtung zu

Kleve · Das Arbeitsgerichtsverfahren zwischen der Stiftung Museum Schloss Moyland und der einstigen Direktorin Dr. Bettina Paust geht jetzt in das Güteverfahren.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte im Termin vom 30. Mai vor dem Hintergrund, dass in der zweiten Instanz keine abschließende Entscheidung zu erwarten sei und die Klägerin auch im Falle eines endgültigen Prozessverlustes unbefristet stellvertretende Leiterin bleibt, angeregt, dass die Parteien eine Mediation vor einem Güterichter des Landesarbeitsgerichts durchführen. "Nachdem sich die beklagte Stiftung damit bereits in der mündlichen Verhandlung einverstanden erklärt hatte, hat sich die Klägerin zwischenzeitlich ebenfalls mit der Durchführung des nichtöffentlichen Güterichterverfahrens einverstanden erklärt", so ein Sprecher des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Düsseldorf.

Ein solches Verfahren kann in vier sechs Wochen abgeschlossen sein, kann aber auch länger dauern, hieß es beim LAG. Das Güterichterverfahren ist ein freiwilliges Verfahren. Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit, mit Unterstützung des Güterichters oder der Güterichterin gemeinsam und selbstverantwortlich eine ihren individuellen Interessen angepasste Konfliktlösung zu finden. Der Güterichter hat keine Entscheidungskompetenz. Aber er hilft bei der Suche nach einem Konsens, schafft eine konstruktive Gesprächsbasis und sorgt für einen fairen Umgang der Gesprächsteilnehmer miteinander. Der Güterichter ist neutral und unterstützen alle Beteiligten. Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte, wird das Gericht letztlich ein Urteil sprechen. Es ging dabei allein um die Frage, ob die Befristung im Museumsbereich möglich ist. Weil der Fall am Ende bundesweite Bedeutung erlangen könnte, da für den Bereich der Museumslandschaft noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, ist die Revision zugelassen.

(mgr)
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