Kreis Kleve Naturschutzverbände in Sorge um Kalkars "Kalflack"

Kreis Kleve · Mehrere Landschaftspläne des Kreises Kleve stehen auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Kreistags. Insbesondere die Nr. 5 - Kalkar - dürfte kontrovers diskutiert werden, denn Naturschutzverbände haben schon im Vorfeld ihre Bedenken angemeldet. Wie auch Wilfried van Haag, der stets streitbare Bürger aus Kalkar, der schon im Kalkarer Ausschuss die Verwaltung kritisch fragte, warum sie sich nicht vehementer für eine uneingeschränkte Unterschutzstellung des FFH-Gebiets "Kalflack" eingesetzt habe. Der zuständige Fachbereichsleiter Frank Sundermann versicherte, man habe getan, was möglich und sinnvoll war, und umfänglicher wollte sich auch Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz mit der Bürgeranfrage nicht beschäftigen. So oder so ist das Thema heute Gegenstand im Kreistag.

Was van Haag und andere beanstanden: Kalflack werde künftig weniger geschützt, weil zu viel Rücksicht auf die Belange von Landwirten und Waldbauern genommen werde. Nach dem neuen Naturschutzgesetz werde nur noch das eigentliche Gewässer geschützt, nicht mehr das umliegende Gelände. "Die Landwirte brauchen dann keinen Schutzstreifen von fünf bzw. zehn Meter Breite mehr einzuhalten, wo das Ausbringen von Gülle und Unkrautschutzmitteln verboten ist", sagt der Kalkarer. Das bedeut für die in den Wiesen brütenden Vögel und für Flora und Fauna insgesamt eine erhebliche Bedrohung. Das wiesen auch die Jahresberichte des Naturschutzzentrums des Kreises Kleve für das Deichvorland aus. Wilfried van Haag hofft, dass die Kreistagsmitglieder das Schreiben des Landesbüros der Naturschutzverbände, das vor einigen Tagen seine Adressaten erreichte, intensiv gelesen haben und ihre Abstimmung noch überdenken.

Regine Becker vom NRW-Büro der Naturschutzverbände schreibt, die Verbände hätten "mit großem Bedauern" zur Kenntnis nehmen müssen, dass gegenüber der Entwurfsplanung erhebliche Veränderungen der Schutzgebietskulisse erfolgt" seien. Die Naturschützer verlangen Pufferzonen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen und die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Seen und Altarme als Rückzugs- und Brutgebiete insbesondere von Wasservögeln. Neben der Kalflack sorge man sich auch um den Tiller Graben, den Entensumpf- und den Wardgraben. Die FFH-Bestimmungen seien Ableitungen aus Bundesgesetzen und müssten entsprechend umgesetzt werden.

(RP)
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