Prozess in Kleve Lidl-Mord: Revision gegen Totschlag-Urteil

Kleve · Der Fall des 43-Jährigen, der im März im Lidl-Supermarkt an der Materborner Allee getötet wurde, kommt nicht zur Ruhe. Die Nebenklage geht nun in Revision.

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Foto: guido schulmann

Er vertritt den Bruder des Opfers. Nach der Gesamtbetrachtung der Beweisaufnahme sei die Nebenklage zu einer anderen Würdigung gekommen als das Gericht, betont Napp. Richter Knickrehm hatte bei der Urteilsverkündung begründet, dass man von Totschlag ausgehe, weil das Opfer durch wiederholte Übergriffe auf die Familie der Täter ein Klima der Angst erzeugt habe. "Eine subjektiv empfundene Angst, die lebensbedrohend und -bestimmend geworden war.

" Dies möchte die Nebenklage nicht gelten lassen, wie Philipp Napp sagt. "Diese Vorgeschichte liegt sehr lange zurück", sagt der Anwalt. Die Nebenklage gehe nach wie vor von niederen Beweggründen aus. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung können noch in Revision gehen. Bei beiden heißt es, man würde die Möglichkeit derzeit intensiv prüfen. Gut möglich also, dass noch mehr Anträge beim Landgericht eingehen. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung sieben Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.

Mann stirbt bei Messerstecherei in Kleve
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Die Kammer hat jetzt mehrere Wochen Zeit, ihr Urteil schriftlich zuzustellen. Danach kann die Revision schriftlich begründet werden, auch der Generalbundesanwalt äußert sich dann zu dem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden muss.

(RP)
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