Kalkar Oybaum in Kalkar: Einzelfälle werden "geheilt"

Kalkar · Auf der Tagesordnung des nächsten Kalkarer Bauausschusses am Donnerstag, 22. Februar, steht einmal mehr das Thema "Oybaum". Konkret: die 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 - Erholungsgebiet Oybaum.

Es geht jedoch nicht, wie mancher Betroffene hoffen könnte, um die grundsätzliche Lösung der Frage "dauerhaftes Wohnen oder nicht", sondern um die Heilung einzelner Bausünden.

In der Vergangenheit haben einzelne Eigentümer die zulässige Wohnfläche und die erlaubte Dachneigung leicht überschritten. Auch wurden Carports und Gartenhäuser aufgestellt. Eine Anpassung der Maße der baulichen Nutzung soll die Antragsteller nun absichern, damit sie Häuser oder Nebenanlagen nicht etwa abreißen müssen. Zulässig sollen auf Vorschlag der Verwaltung künftig Wochenendhäuser mit bis zu 95 Quadratmeter und einer Dachneigung bis 30 Grad sein. Carports sollen auf den überbaubaren Grundstücksflächen erlaubt sein.

Keine Aussage ist laut Stadtbaurat Sundermann damit zu der Frage des dauerhaften Wohnens getroffen. Da befinden sich weiterhin der Kreis Kleve und die Bezirksregierung in Abstimmung. Der Landrat soll sogar NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach angeschrieben haben. Derweil sorgen sich die Bewohner des Erholungsgebiets weiter um den Werterhalt ihrer Immobilien. Manche müssen sogar um ihre Wohnung bangen, denn nach RP-Informationen haben diejenigen, die seit April 2017 eingezogen sind, jetzt vom Kreis ein Schreiben bekommen, das sie anweist, ihren ersten Wohnsitz aufzugeben.

Laut Frank Sundermann haben neu Zugezogene in den vergangenen Monaten zur Anmeldung im Kalkarer Rathaus eine Information ausgehändigt bekommen, aus der klar hervorgeht, dass planungsrechtlich dauerhaftes Wohnen nicht möglich ist. Wer sein (auch angemietetes) Haus im Oybaum dennoch als einzige Wohnung nutzt, musste damit rechnen, dass er Schwierigkeiten bekommt. "Wir sind gehalten, die Daten von jedem neu in den Oybaum gezogenen Menschen an den Kreis weiterzugeben", erklärt Sundermann.

(RP)
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