Kalkar Oybaum will echtes Wohngebiet werden

Kalkar · Bewohner der Kalkarer Ferienhaussiedlung wollen ihr "illegales Wohnen" planungsrechtlich legalisieren lassen. Die Bezirksregierung verlangt bis Ostern ein mit der Kommune abgestimmtes Konzept des Kreises. Duldungen erwartet.

 Pool, Palme und Laube - eine typische Freizeitidylle. Doch auch feste Häuser, in denen dauerhaft gewohnt wird, gibt's am Kalkarer Oybaum.

Pool, Palme und Laube - eine typische Freizeitidylle. Doch auch feste Häuser, in denen dauerhaft gewohnt wird, gibt's am Kalkarer Oybaum.

Foto: Markus van Offern

Die Bewohner des Ferienhausgebiets Oybaum in Kalkar sorgen sich - zum Teil darum, dass ihre Häuser erheblich an Wert verlieren, zum Teil darum, überhaupt dauerhaft am Oybaum wohnen bleiben zu können. Denn eigentlich leben sie alle in Häusern, die für dauerhaftes Wohnen nicht gedacht sind. Weil sie in einem Gebiet errichtet wurden, das ausschließlich für die Erholung am Wochenende gedacht ist. Ähnlich wie in Xanten, Rees und vielen anderen Städten wurde das feste Wohnen von der Kommune lange Zeit geduldet, woraus die Nutzer ein Gewohnheitsrecht ableiteten.

Laut Verwaltung haben mehr als 250 Personen am Oybaum ihren Hauptwohnsitz gemeldet. Dieser Sachverhalt sei im Wesentlichen einer Unstimmigkeit zwischen Melde- und Baurecht geschuldet. Denn die Meldebehörde könne die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes nicht verweigern, wenn eine Wohnung als umschlossener Raum zum Wohnen oder Schlafen bereits benutzt wird. "Die planungsrechtliche Differenzierung zwischen dauerhaftem und nicht-dauerhaftem Wohnen kennt das Melderecht nicht", sagt Frank Sundermann. Folge sei natürlich, dass sich die Bewohner solcher Wochenendhäuser nicht rechtskonform verhalten.

Da das Baugesetzbuch im Mai vergangenen Jahres novelliert wurde, sehen die Oybaum-Bewohner nun die Chance, das dauerhafte Wohnen auch planungsrechtlich legalisieren zu lassen. Sie lassen sich anwaltlich vertreten, um ihre Interessen durchzusetzen. Auch zivilrechtlich sind Klagen anhängig, denn einige fühlen sich von den Vorbesitzern ihrer Häuser hinters Licht geführt. Es sei ihnen nicht klar, gewesen, dass sie reine Wochenendhäuser kauften. Jetzt, wo sie die rechtliche Situation kennen, können sie ihre Immobilien nicht mehr als normale Wohnhäuser anbieten. "Die Maklerin hat uns ein Einfamilienhaus angeboten. Da haben wir nicht zur Kontrolle die Nachbarn gefragt oder den Bebauungsplan eingesehen - das tut doch niemand", sagt Andrea Mörsen. Für sie und ihren Mann sei das kleine Haus mit seinen 95 Quadratmetern in der ruhigen Wohnstraße genau richtig gewesen. Gerade so etwas hätten sie gesucht und im Jahr 2002 in dem gutem Glauben gekauft, dass alles in Ordnung sei. "Hätten wir geahnt, dass wir dort eigentlich nur am Wochenende wohnen dürfen, hätten wir es nie gekauft", sagt die Frau, die vorher in Mainz zuhause war.

Wenn in einem Sondergebiet, das nur zur Erholung gedacht ist, Wohnnutzung zugelassen werden soll, kann die Kommune einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen. Das hält die Stadt Kalkar im Fall Oybaum jedoch für nicht möglich, weil das Gebiet (zum Beispiel) nicht unmittelbar an einen Allgemeinen Siedlungsbereich angrenzt. Auch der neue Regionalplan schließt eine solche Zersiedelung aus. Eine zukunftssichere Lösung muss her. "Zurzeit liegt von Seiten des Kreises Kleve dem Ministerium noch kein Konzept vor; dieses soll bis Ostern 2018 unter Einbezug der betroffenen Kommune erstellt werden", sagt Fabian Götz von der Bezirksregierung. Ein "Dauerwohnen" sei in Ferien- und Wochenendgebieten gemäß Baugesetzbuch nicht zulässig. Folgerichtig habe die Bezirksregierung einer Änderung des geltenden Planungsrechts nicht zugestimmt. "Die beteiligten Behörden sind im Interesse aller Beteiligten daran interessiert, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen."

Um zu verstehen, wie sich die Situation entwickelt und zugespitzt hat, muss man wissen, dass ursprünglich 150 Ferienhäuser gebaut und durch die Stadt vermarktet werden sollten. Die Holzhäuser der ersten Jahre stießen jedoch bei potenziellen Käufern auf wenig Interesse. "Um die Nachfrage anzukurbeln, wurde die Vermarktung der Firma Mölders & Lamers übertragen. Bis 2002 wurden größere Häuser gebaut - eben bis zu 95 Quadratmeter. Nach Einsprüchen des Kreises wurde in den Folgejahren die Maximalgröße auf 90 Quadratmeter beschränkt", erzählt Andrea Mörsen. Garagen blieben unzulässig.

Von einzelnen Verstößen abgesehen, haben sich die meisten Bewohner mit diesen Einschränkungen arrangiert. Der aktuelle Antrag, neben dem Freizeitwohnen künftig auch den dauerhaften Aufenthalt von Menschen zuzulassen, zwingt nun allerdings die Behörden, nicht mehr nur zu tolerieren, sondern zu entscheiden. Laut Einschätzung der Stadt Kalkar kann die Bezirksregierung wegen der landesplanerischen Vorgaben einer Änderung des geltenden Planungsrechts in ein Wohngebiet nicht zustimmen. Eine generelle Neueinschätzung der Situation wird nicht erwartet. Ein Wohnhaus verkaufen, das als Wochenendhaus genehmigt wurde - das dürfte ausgeschlossen bleiben.

(RP)
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