Kleve Parken an der Spyckstraße wird eingeschränkt

Kleve · Ab heutigen Mittwoch, 25. April, wird das Parken an der Spyckstraße durch Parkscheiben geregelt. Autofahrer dürfen fortan werktags von 9 bis 19 Uhr zwei Stunden auf der Spyckstraße, von Einmündung Flutstraße bis Einmündung Tiergartenstraße, beidseitig mit einer Parkscheibe parken. Die Verwaltung begründet den Schritt damit, die Parksituation für Anwohner der Straße entspannen zu wollen. Diese können sich künftig Parkausweise kaufen - die Gebühr dafür beträgt 25 Euro jährlich.

Die Parkausweise sind beim Bürgerbüro der Stadt Kleve, Minoritenplatz 1, erhältlich. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen: Hauptwohnsitz auf der Spyckstraße in Kleve. Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen. Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 Metern Entfernung zur Wohnung. Vorlage des Personalausweises sowie des Kraftfahrzeugscheins. Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, muss eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorgelegt werden, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort