Kleve/Bedburg-Hau Prozess in Kleve: LVR-Patient schlägt Pflegerin ins Gesicht

Kleve/Bedburg-Hau · Ein 29-jähriger Mann aus Hilden muss sich seit gestern vor dem Klever Landgericht verantworten, weil er als Patient der LVR-Klinik in Bedburg-Hau mehrfach Patienten und Pfleger körperlich angegriffen hat. Insgesamt fünf Übergriffe stehen vor der ersten Strafkammer zur Verhandlung.

Da der Patient psychisch krank ist, kommt auch eine strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus infrage.

Der 29-jährige Angeklagte lebt aufgrund einer betreuungsgerichtlichen Anordnung seit 2014 in der geschlossenen Aufnahmestation für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Ausnahmezuständen, bei ihm wurde unter anderem eine schwere Intelligenzminderung festgestellt. Die Angriffe auf Mitpatienten und Pfleger sollen sich laut Anklage in ähnlicher Weise abgespielt haben: Unvermittelt habe der kräftige Mann jeweils mit der Faust zugeschlagen und seine körperlich unterlegenen Opfer dabei teilweise schwer verletzt. Eine Krankenpflegerin etwa, die er im Sommer 2015 mit einem Faustschlag niederstreckte, war gegen einen Türrahmen geprallt und trug neben einer Kiefer- und Schädelprellung auch eine Verletzung an der Wirbelsäule und ein Schleudertrauma davon. Bis heute leidet sie an einer Fehlstellung ihres Unterkiefers infolge der Attacke, in ihrem Beruf kann sie aber weiterhin arbeiten.

Den Angriff sah die Zeugin nicht kommen: "Er stand nachts im Türrahmen und bat um ein Gespräch. Er wirkte ruhig, ich willigte ein und trat aus dem Zimmer heraus. Im nächsten Moment hatte ich die Faust im Gesicht", so die Pflegerin. Zuvor habe es Streit wegen eines Zigarettendiebstahls gegeben.

Auch wenn es in diesem Jahr noch keinen schwereren Zwischenfall gegeben habe, sei der Umgang mit dem 29-Jährigen nach wie vor problematisch, schilderte die Stationspsychologin vor Gericht: "Es kommt immer wieder zu schwierigen Situationen. Manchmal ist er für uns nicht einschätzbar. Wir gehen davon aus, dass jederzeit wieder etwas passieren könnte", so die 57-Jährige. Die Zeugin sagte, dass die Station zur Behandlung des Patienten nur bedingt geeignet sei. Im forensischen Bereich - also im Falle einer strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - sei vermutlich eine effektivere Behandlung möglich, so die Diplom-Psychologin.

Die Verhandlung wird am 5. Juli um 10 Uhr fortgesetzt, dann soll unter anderem der psychiatrische Gutachter Jack Kreutz seine Einschätzung des geistigen Zustandes des Angeklagten vortragen.

(RP)
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