Tödlicher Messerstecherei in Kleve Blutrache-Prozess: Tatverdächtige berichten von "Trauma"

Kleve · Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat am Montagmorgen der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die einen 43-Jährigen erstochen haben sollen. Die Anklage lautet auf Blutrache. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter wurde abgelehnt.

Mann stirbt bei Messerstecherei in Kleve
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Mann stirbt bei Messerstecherei in Kleve

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Foto: Stade, Klaus-Dieter

Der erste Verhandlungstag wurde mit der Ablehnung eines Befangenheitsantrages gegen den Richter beendet. Eine unabhängige Kammer des Gerichts konnte keine Voreingenommenheit des beauftragten Richters erkennen. Die Angeklagten äußerten sich erneut nicht zu der Tat.

Die beiden Angeklagten sind beschuldigt, am 31. März dieses Jahres einen 43-jährigen türkisch-stämmigen Mann im Kassenbereich des "Lidl"-Supermarktes an der Materborner Allee mit 44 Messerstichen niedergestochen zu haben. Die blutige Gewalttat ereignete sich vor den Augen der Supermarkt-Angestellten und denen zahlreicher Kunden.

Ein vor dem Prozess beantragtes psychiatrisches Gutachten haben beide Angeklagten abgelehnt. Ihr Verteidiger betonte jedoch während des ersten Prozesstages, dass beide ein "Trauma" erlitten hätten. Als der Richter daraufhin erneut ein psychiatrisches Gutachten vorschlug, lehnten dies beide Angeklagte wieder ab. Die beiden 21 und 30-Jährigen verfolgten den gesamten ersten Prozesstag mit gesenktem Blick.

Familienmitglieder beider Parteien — der des Opfers und der Angeklagten — waren im Gerichtssaal anwesend, wurde aber streng voneinander getrennt. Mehr als ein halbes Dutzend Polizisten bewachte bereits den Eingang des Gerichtsgebäudes.

Die beiden Tatverdächtigen flüchteten zunächst, meldeten sich dann aber selbst bei der Polizei und wurden auf der A57 festgenommen.

Im Prozess vor dem Klever Landgericht schwiegen die beiden Angeklagten (21 und 30 Jahre alt) zu den Vorwürfen. Einer der Männer stellte jedoch einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der Grund: Er habe eine Anklage wegen Blutrache zugelassen, obwohl es dafür keine stichhaltigen Hinweise gebe. Der Prozess wurde kurz unterbrochen, um über den Antrag zu entscheiden. Dieser wurde nun abgelehnt.

Zu den Hauptverhandlungsterminen sind insgesamt 32 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Geplante Prozesstage sind der 23., 30., 31. Oktober sowie der 3. und 5. November — jeweils ab 9 Uhr. Am kommenden Donnerstag werden die ersten Zeugen angehört.

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