Niederrhein Rentenminderung durch Zahlungen ausgleichen

Niederrhein · Viele Menschen schmieden Pläne fürs Alter und möchten möglichst früh in Rente gehen. Dann drohen zwar Abschläge, aber die lassen sich ausgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland teilt mit, dass Versicherte ab Juli schon ab 50 Jahren Beträge in die Rentenversicherung einzahlen können, um Einbußen bei der späteren Rente zu verhindern. Bisher war das erst ab dem 55. Geburtstag möglich.

Eine vorgezogene Rente kostet Geld, sofern sie nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann. Denn dann verringert sie sich um 0,3 Prozent pro Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird.

Versicherte können sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen, was ein Ausgleich von Abschlägen bei einem gewünschten Rentenalter kostet. Wer etwa eine Rente von 1 000 Euro erwartet und sich ein Jahr früher zur Ruhe setzen möchte, muss derzeit mit einem Abschlag von 36 Euro rechnen. Diese Rentenminderung lässt sich für rund 8 500 Euro zurückkaufen in einer Summe oder auch in jährlichen Raten. Teilzahlungen sind höchstens bis zu zwei Mal pro Kalenderjahr möglich.

Positiver Nebeneffekt: Die Aufwendungen für die Altersvorsorge können Versicherte beim Finanzamt geltend machen.

Sollten sich die Pläne für einen frühen Ruhestand später allerdings ändern, ist das Geld trotzdem gut angelegt. Dann gibt es für die gezahlten Zusatzbeiträge eine höhere Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf. Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland oder den Versichertenältesten.

Infos auch am kostenlosen Bürgertelefon unter der Nummer 0800 1000 48013

(RP)
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