Kleve Schock im Schlafzimmer

Kleve · Wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung wurde gestern ein 31-Jähriger aus Kleve zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Pole war betrunken in das Schlafzimmer seiner Nachmieter eingedrungen.

Ein gebürtiger Pole aus Kleve wurde gestern vor dem Klever Landgericht wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die erste große Strafkammer ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Langes Messer

Folgendes soll sich laut Feststellung der Kammer am 5. November letzten Jahres zugetragen haben: Der bereits vorbestrafte 31-Jährige habe sich am 5. November letzten Jahres in betrunkenem Zustand zu dem Mehrfamilienhaus begeben, aus dem er wenige Wochen vorher ausgezogen war. Gewaltsam sei er in seine ehemalige Wohnung eingedrungen, habe sich in der Küche ein 18 cm langes Messer gegriffen und sei dann in das Schlafzimmer gegangen, in dem zu diesem Zeitpunkt der Nachmieter, ein heute 26-jähriger Pole, und dessen Lebensgefährtin schliefen. Während das schlafende Pärchen erwachte, habe der Eindringling mehrmals die Autoschlüssel eines Firmenwagens gefordert. Der Pkw, der sich zu diesem Zeitpunkt vor der Tür des Wohnhauses befand, gehört einem niederländischen Unternehmen, in dem der 31-Jährige bis kurz vor der Tat beschäftigt war und in der auch der neue Bewohner der Wohnung arbeitet. Als der spätere Geschädigte aus seinem Bett aufstand, sei es zu einem Kampf zwischen dem Eindringling und dem Bewohner gekommen, in dessen Verlauf der überraschte Mieter den Arm des 31-Jährigen fixieren konnte, worauf die Lebensgefährtin des Mieters die Waffe entwendete – so die Feststellung der Kammer. Anschließend habe der 26-Jährige den Eindringling mit einem Würgegriff fixieren können, bis die Polizei – die seine Partnerin in der Zwischenzeit verständigen konnte – eintraf. Bei der Auseinandersetzung zog sich der Geschädigte Schürfwunden zu, das Messer verletzte ihn allerdings nicht. "Ich dachte zuerst, ich würde träumen", erinnert sich der 26-jährige Geschädigte an den Moment, als er den bulligen, kahlgeschorenen und mit einem 18 Zentimeter langen Küchenmesser bewaffneten Täter vor seinem Bett sah. Die Lebensgefährtin des Geschädigten erklärte dem Gericht, dass sie noch heute – vor allem nachts – unter Angstzuständen leide.

Das Resultat

Das Ergebnis der Blutprobe, die die Polizeibeamten dem 31-Jährigen in der Tatnacht entnommen haben, ergab einen Wert von 1,93 Promille. Nach eigener Aussage habe der Angeklagte zuvor in einer Bushaltestelle eine ganze Flasche Wodka und mehrere Biere getrunken, bevor er sich zu seiner ehemaligen Wohnung begab, um dort zu nächtigen. An die Tat hat er laut Aussage kaum noch Erinnerungen.

(RP)
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