Kreis Kleve Schutz gegen Vogelgrippe auf Hobbyhalter ausgeweitet

Kreis Kleve · Auch kleine Geflügelhaltungen müssen wegen der Vogelgrippe besondere Schutzmaßnahmen treffen. Die Eilverordnung des Bundesagrarministeriums gilt im gesamten Bundesgebiet und besagt im Wesentlichen, keine Unbefugten in die Ställe zu lassen, Schutzkleidung zu tragen und Hände sowie Stiefel zu desinfizieren. So müssen die Klein- und Hobbyhalter auch im Kreis Kleve die Anzahl täglich verendeter Tiere aufzeichnen. Halter ab zehn Stück Geflügel müssen die Anzahl der täglich gelegten Eier dokumentieren.

Die Schutzmaßnahmen wurden nun durch die Eilverordnung des Bundesministeriums erweitert. Alle Geflügelhalter müssen sicherstellen, dass die Ställe gegen ein unbefugtes Betreten oder Befahren gesichert sind. Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten. Diese Kleidung ist nach Verlassen sofort zu desinfizieren oder zu beseitigen. Darüber hinaus müssen die Hände vor Betreten des Stalls desinfiziert werden sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe bereitstehen. Alle diese Maßnahmen gelten für gewerbliche als auch für kleine, private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Alle Halter sind weiterhin verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Kreis Kleve anzuzeigen.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Kleve unter www.kreis-kleve.de hinterlegt.

(RP)
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