Kleve Sechs Jahre Haft für Schläge gegen Oma

Kleve · Wegen gefährlicher Körperletzung und besonders schweren Raubes an seiner 83 Jahre alten Großmutter hat das Klever Landgericht einen 32-jährigen Kranenburger verurteilt. Der Mann muss zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

 Justizbeamter führt den Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal.

Justizbeamter führt den Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal.

Foto: Evers

Versuchter Totschlag oder gefährliche Körperverletzung? Das war eine der zentralen Fragen, die es Mittwoch vor dem Klever Landgericht zu beantworten galt.

Auf der Anklagebank saß ein 32-jähriger Kranenburger, der Anfang September 2015 mit Hilfe mehrerer Gegenstände eine massive Gewalteinwirkung auf seine 83-jährige Großmutter ausgeübt und sie anschließend beraubt haben soll. Für diese Tat wurde er vom Gericht wegen einer gefährlichen Körperverletzungen in Tateinheit mit einem besonders schweren Raub zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro, die er an das Opfer zahlen soll, verurteilt. Gegen dieses Urteil kann er aber noch Berufung einlegen.

Der Beschuldigte zeigte im Verlauf des Verfahrens Reue und war weitestgehend geständig. Allerdings gab er an, dass seine Oma im Vorfeld der Tat mehrfach ausfallend und beleidigend geworden sei. "Meine Mutter hat ihn zu der Tat getrieben", war sich der Vater des Angeklagten sicher. "Meine Mutter hat mein Leben zerstört. Sie hat jede Menge kaputt gemacht", so der Vater weiter. Die Mutter des 32-jährigen bekräftigte die Schilderungen ihres Ehemannes in ihrer Aussage. Wegen des Verhaltens ihrer Schwiegermutter hätten sie und ihr Mann mehrfach den Kontakt zu ihr abgebrochen. Ihr Sohn sei darüber hinaus ein friedfertiger und kein gewaltbereiter Mensch, erklärte die Mutter.

Ein psychologischer Sachverständiger beschrieb den Vater eines Kindes in seinem Gutachten unter anderem ebenfalls als hilfsbereiten Menschen, der Angst habe, verlassen zu werden und Gewalt in seinem bisherigen Leben aus dem Weg gegangen sei. Er sah unter anderem den ersten Teil der Tat, die Schläge auf das Opfer, als möglicherweise aus dem Affekt heraus begangen an.

Dies nahm zugunsten des Beschuldigten der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ebenso an. Außerdem zog er keinen versuchten Totschlag in Betracht, gleichwohl der Angeklagte lebensgefährliche Verletzungen des Opfers in Kauf genommen habe. Zugunsten des Angeklagten forderte er lediglich eine Verurteilung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen einer gefährlichen Körperverletzung und schweren Raubes. Dem schloss sich auch der Verteidiger der Nebenklägerin an.

Der Anwalt des 32-jährigen Kranenburgers plädierte indes auf ein mildes Strafmaß, da sein Mandant aus dem Affekt heraus gehandelt und zum Tatzeitpunkt unter Druck gestanden habe, dass die Verheimlichung gegenüber seiner Familie, dass er arbeitslos sei, rauskommen könnte. Mit dem entwendeten Geld, das er später in einem Kuvert mit der Aufschrift "Lohn" bei sich getragen habe, habe er die Lüge aufrecht erhalten wollen. Dies hielt auch der Richter dem Angeklagten zu Gute. Ein vorsätzlicher Totschlag sei daher nicht in Betracht gekommen, da das Opfer im Todesfalle nicht mehr hätte sagen können, wo das Geld liege. Obendrein habe der Angeklagte durch seine Lüge und die Angst, seine Ehefrau könnte ihn verlassen, unter massivem Druck gestanden.

Dieser "ungewöhnliche Fall", so der Staatsanwalt, könnte für angehende Juristen auch weiterhin interessant sein. "Er steckt voller juristischer Probleme", begründete der Staatsanwalt, weshalb er die Akte weitergeleitet habe, so dass sie in künftigen Examensarbeiten noch Verwendung finden könnte.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort