Fußball Warbeyen erhöht Druck auf Spruchkammer

Beim Fußball-Landesligisten VfR Warbeyen ist man zurzeit nicht gut auf die Verbandsspruchkammer zu sprechen. Und das liegt nicht nur am unverständlichen Urteilsspruch in Sachen Spielabbruch gegen Tönisberg, (wir berichteten mehrfach), sondern auch an der Art und Weise, wie die Fußball-Gerichtsbarkeit mit dem Amateurklub umspringt. Sowohl die schriftliche Urteilsbegründung vom 24. Oktober 2009 als auch die Entscheidung vom 5. Dezember 2009 liegen dem Verein bis heute nicht vor.

"Ich befürchte, dass der Fußballverband die Sache offenkundig aussitzen will", sagt VfR-Vorsitzender Christian Nitsch, der nun den Druck auf die zuständigen Gremien erhöhen möchte. "Wir erwarten, dass alle Beteiligten ihrer Aufgabenstellung nachkommen." Die Anwaltskanzlei Prüwer & Proff, die den VfR Warbeyen in dieser Angelegenheit vertritt, hat jetzt Wilfried Loskamp, Vorsitzender der Verbandsspruchkammer, eine Frist bis zum 5. März gesetzt, um dem Verein mitzuteilen, wann mit einer Übersendung der Urteile gerechnet werden kann.

Besonders stößt dem VfR Warbeyen auf, dass der Fußballverband Niederrhein (FVN) bereits zweimal versucht hat, die am 24. Oktober ausgeurteilte Strafe gegen den VfR durchzusetzen und 715,50 Euro abgebucht hat. Warbeyen hat zweimal postwendend die Rückbuchung veranlasst. "Diese Vorgehensweise entbehrt jeglicher Grundlage", heißt es im Schreiben der Anwaltskanzlei. "Abgesehen davon, dass das Urteil noch nicht einmal in schriftlicher Ausfertigung mit Begründung übersandt wurde, ist dieses Urteil auch noch nicht rechtskräftig. Der VfR Warbeyen hat fristgerecht Berufung eingelegt."

(RP)
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