Zum Schutz vor der Vogelgrippe Stallpflicht für Geflügel im Kreis Kleve

Kreis Kleve · Der Kreis Kleve hat am Montag für das nördliche Gebiet des Kreises eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Der Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind Nachweise des hochansteckenden Erregers H5N8 in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern.

Gefährliche Tierseuchen der Region
11 Bilder

Gefährliche Tierseuchen der Region

11 Bilder
Foto: AFP, AFP

Wie die der Kreis Kleve am Montag bekannt gab, muss das Geflügel ab Mittwoch in Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees im Stall bleiben. Die Aufstallungspflicht gelte sowohl für gewerbliche als auch private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Seitdem tritt die Geflügelpest in immer mehr Bundesländern auf. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. In NRW wurde der Erreger bislang noch nicht festgestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort