Kleve Streit um das Wachten-Gutachten zum Minoritenplatz in Kleve

Kleve · Hart ging Josef Merges von den Offenen Klevern im Bauausschuss mit dem Gutachten von Prof. Kunibert Wachten ins Gericht. Es passte ihm so gar nicht, was Wachten geschrieben hatte: Dass die Stadt gewinne, wenn der Platz bebaut werde, dass dabei auf hochwertige Bebauung zu achten sei und dass der künftige Rathaus-Platz bald eine zentrale Bedeutung haben werde. Das, was der Herr Wachten geschrieben habe, entspreche nicht akademischen Standards, wetterte Merges über die Stellungnahme des Architektur-Professor der Exzellenz-Universität RWTH Aachen. Wachtens Baufenster seien größer als die von Sontowski, fuhr der OK-"Senior" großes Geschütz auf. "Dieses Kuddel-Muddel stellt für uns keinerlei Entscheidungsgrundlage dar - wir müssen die Frage stellen, ob wir überhaupt den Platz bebauen lassen. Aber diese Frage wird ja immer ausgeblendet", sagt Merges.

Bauausschussvorsitzender Wolfgang Gebing (CDU) konterte, dass, wo jetzt "die Beschimpfung von Uni-Lehrern" abgeschlossen sei, er ihn, Merges, an den einstimmigen Ratsbeschluss erinnern möchte, wo auch die OK für eine Bebauung gestimmt habe. Aus Sicht Gebings irre beim Minoritenplatz keiner frei durch Raum und Zeit und es sei schlichtweg falsch, dass dessen Baufelder größer seien, als die von Sontowski: "Er schlägt mitnichten vor, den ganzen Platz zu bebauen, er schlägt freie Plätze vor - und die sind auch dort, wo Sontowski gebaut hätte". Im übrigen sei das Gutachten eine Stellungnahme, die keinen verpflichtenden Charakter. Hedwig Meyer-Wilmes (Grüne) wehrte sich gegen Merges versteckten Vorwurf, die Bürgerversammlung sei gelenkt worden: "Wir sollten nicht so tun, als sei alles manipuliert worden. Das ist schändlich!", sagte sie. Michael Kumbrink (SPD) mahnte die Politik zur Sachlichkeit: "Wir wollen einen mehrheitsfähigen Bebauungsplan für dieser wichtigen Platz". Letztlich nahm die Politik die Gutachten und Bewertungen Wachtens zur Kenntnis. Als nächster Schritt wird der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes offengelegt und damit das Gebiet definiert. für das er gelten soll. Wenn die Anregungen aus der Bürgerschaft zum Geltungsbereich eingeflossen sind, stellt die Verwaltung als übernächsten Schritt einen Plan vor, in dem Baufelder eingezeichnet sind, in dem gebaut werden könnte. Das wäre dann im Sommer oder Herbst 2017..

(RP)
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