Kreis Kleve Trotz drei Jahren Haft nicht abgeschoben

Kreis Kleve · Selbst wenn Ausländer straffällig geworden sind, ist es schwer, diese abzuschieben. Ein Problem ist die Feststellung der Identität von Migranten. Doch gibt es nicht nur auf dem Gebiet Schwierigkeiten, eine Ausreiseverpflichtung umzusetzen.

Der Mann behauptet, er komme aus Libyen. Er ist 42 Jahre alt und lebt zehn davon im Kreis Kleve. Von der Zeit, die er bislang am Niederrhein verbracht hat, saß er drei Jahre im Gefängnis. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstähle sorgten für mehrere Haftstrafen und regelmäßige Verurteilungen. Derzeit ist er auf Bewährung entlassen. Trotz einer ordentlich gefüllten Strafakte, wird der abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben. Grund dafür: Der Mann besitzt keine Identitätspapiere und diese können auch nicht beschafft werden. Ohne einen Ausweis, kann er nicht abgeschoben werden. Also bleibt er. Auch mit Haftstrafen.

Georg Büscher ist Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde des Kreises Kleve. Seit Jahren beschäftigt er sich unter anderem mit straffällig gewordenen Ausländern, zu denen die Asylbewerber gehören. Auch mit solchen, bei denen alle Voraussetzungen für eine Ausweisung und damit verbundener Abschiebung vorliegen. Die Ausweisung ist ein formaler Akt und bedeutet zunächst nur, dass ein Ausländer sein Aufenthaltsrecht verliert. Bei seiner Abschiebung wird die Person dann tatsächlich über die Grenze gebracht.

Die Feststellung der Identität sei eines der größten Probleme beim Versuch, einen ausreisepflichtigen Ausländer abzuschieben, so Büscher. Vor allem für Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten sei es extrem schwierig, einen Passersatz zu beschaffen. "Wenn wir nicht wissen, wer der Mann ist und die Nationalität vielleicht nur vermuten können, weigert sich jeder Staat ihn aufzunehmen", sagt Büscher.

Die Konsequenz: Um Ersatzpapiere zu beschaffen, müssen die Personen zu ihrer Botschaft gebracht werden. Den Transport organisiert der Kreis Kleve. Das Anliegen in der jeweiligen Botschaft ist jedoch meist von überschaubarem Erfolg gekrönt. Nicht selten können die Mitarbeiter in den Vertretungen die Identität des Flüchtlings nicht feststellen oder sie erklären, dass die Person eine andere Staatsangehörigkeit besitzen muss.

Ebenso ein Hindernis bei der Beschaffung der Dokumente: "Es gibt eine ganze Reihe von Staaten, die Identitätspapiere nur dann ausstellen, wenn wir zuvor bescheinigen, dass die Person in der Bundesrepublik bleiben darf", erklärt der Verwaltungsfachmann.

Gute Chancen in der Bundesrepublik zu bleiben, haben auch straffällige Migranten, wenn sie während des Asylverfahrens Vater eines deutschen Kindes werden. "Die Bleibeaussicht wird dadurch erheblich erhöht, da im deutschen Recht das Kindeswohl eine besondere Bedeutung besitzt", sagt Büscher. Zudem gibt es Staaten, in die seit einigen Jahren grundsätzlich nicht abgeschoben wird, wie etwa der Irak. "Der deutsche Staat schiebt niemanden ab, der in seinem Heimatland verfolgt wird", erklärt der Beamte.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Wenn allerdings der Person in ihrem Herkunftsland zum Beispiel die Todesstrafe oder Folter droht, ist eine Abschiebung auch dann unzulässig. Ausländische Straftäter verbüßen dann ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten in Deutschland.

Statistische Daten über ausländische Straftäter bzw. Straftaten von Ausländern werden in der Ausländerbehörde nicht erhoben. Dies sieht das Gesetz auch nicht vor.

Bei Flüchtlingen aus dem Kosovo und anderen Westbalkanstaaten, schätzungsweise ein Drittel aller Flüchtlinge, seien Abschiebungen einfacher. Mehrheitlich versuchten die Menschen vom Balkan hier Arbeit zu finden, so Büscher. Die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation steht im Vordergrund. Bei einem negativen Bescheid wird in der Regel Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Dabei hilft zumeist ein Rechtsanwalt. Die Kosten dafür trägt der Asylbewerber selbst. Die Frage, woher er das Geld hat, wenn er gleichzeitig auf staatliche Hilfe angewiesen ist, kann auch Georg Büscher nur achselzuckend beantworten. "Das ist eine spannende Frage", sagt er.

Im vergangenen Jahr wurden im Kreis Kleve 45 straffällig gewordene Ausländer, die in Pont oder Kleve ihre Strafe verbüßten, direkt aus der Haft heraus abgeschoben. Doch nicht alle Verurteilten müssen direkt nach ihrer Entlassung das Land verlassen. Eine ungeklärte Identität oder familiäre Bindungen hierzulande verhindern dies ebenso, wie etwa auch die Situation in dem aufnehmenden Staat. Zu der Frage, ob die Zahl von Verfahren aufgrund der Vorfälle in Köln steigen wird, will sich Büscher nicht konkret äußern. "Zweifellos wird man jetzt wesentlich genauer hinschauen, was da passiert", sagt er.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort