Kleve/Bedburg-Hau Urteil: Brandstifter der Seniorenresidenz ist schuldunfähig

Kleve/Bedburg-Hau · Beinahe wäre es in der Seniorenresidenz Moyland zu einer Katastrophe gekommen. Im Oktober vergangenen Jahres hatte ein 54-Jähriger Bewohner des sogenannten geschützten Wohnbereichs einen Wäscheberg angezündet. H

eute ist sich ein Sachverständiger sicher: Hätten zwei Pflegerinnen nicht geistesgegenwärtig mit einem Feuerlöscher gehandelt, nur wenige Minuten später hätten sie keine Chance mehr gehabt, einen Großbrand zu verhindern.

Das Landgericht Kleve hatte unter dem vorsitzenden Richter Gerhard van Gemmeren zu klären, ob der Angeklagte Sigmund M. zur Tatzeit zurechnungsfähig war oder ob er in Zukunft nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuches untergebracht werden muss. Nach der Beweisaufnahme hatte die Kammer keine Zweifel mehr: Sigmund M. wird wohl bis zu seinem Lebensende in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sein. "Es geht nicht darum, den Angeklagten zu bestrafen, sondern ihn und die Allgemeinheit vor sich selbst zu schützen", sagte Staatsanwalt Klocke in seinem Plädoyer.

Der 54-Jährige war auch bei der Gerichtsverhandlung in Kleve kaum vernehmungsfähig. Neben nicht enden wollenden und zusammenhanglosen Monologen, die auch die Befragung weiterer Zeugen behinderten, wirkte er teils abwesend und ungesteuert. Dementsprechend auch das Gutachten des Sachverständigen Dr. Jack Kreutz. "Der Fall ist fast bilderbuchhaft", sagte Kreutz. So leide der Angeklagte unter anderem unter hebephrener Schizophrenie, schwanke also zwischen läppischem Humor und regelrechter Gefühlskälte. "Er ist ein schwerkranker Mensch, der in seiner eigenen Logik lebt", sagte Kreutz. Eine Heilung werde man nicht mehr erwarten dürfen.

Der 54-Jährige, der seit einem Selbstmordversuch durch den Sprung von einer Kölner Rheinbrücke im Rollstuhl sitzt, hatte bereits vor dem Zwischenfall in der Seniorenresidenz Moyland Feuer gelegt. So zündete er noch in der LVR-Klinik in Bedburg-Hau einen angezogenen Turnschuh an. Sein Fuß konnte daraufhin nicht mehr gerettet werden. In dem Fall der Seniorenresidenz sah die Kammer aber eine neue Qualität, weil der Angeklagte das Feuer gelegt hatte und anschließend den Raum verließ. Als Grund gab er vor Gericht an, er habe einen Arzt sprechen wollen.

Sigmund M. war in die Residenz verlegt worden, weil man glaubte, ihn dort besser betreuen zu können. Unklar bleibt, wie er trotz seiner Vorgeschichte an ein Feuerzeug kommen konnte, und warum sein Bettgestell etwa aus Holz war.

(lukra)
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