Kleve Vergewaltiger ist auf der Flucht

Kleve · Der 52-jährige Klever, der wegen Vergewaltigung und weiterer sexueller Delikte am Donnerstag zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, ist untergetaucht. Nach ihm wird nun per Haftbefehl gesucht.

 Die Schwanenburg thront über Kleve und ist der Sitz des Landgerichts.

Die Schwanenburg thront über Kleve und ist der Sitz des Landgerichts.

Foto: Peter Graupner

Der 52-jährige Angeklagte, der am Donnerstag zur Urteilsverkündigung vor dem Klever Landgericht nicht erschien, ist auf der Flucht. Der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren hatte gegen ihn in Abwesenheit, wie gestern berichtet, eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Vergewaltigung und etlicher weiterer sexueller Delikte verhängt.

Bevor das Urteil gesprochen wurde, war die Sitzung wegen Mittagspause und Urteilsberatung unterbrochen worden. Nach den 90 Minuten hatte sich der Angeklagte dazu entschieden, nicht mehr zur Urteilsverkündung zu kommen. Sein Anwalt Karl Scholten gab als Grund an, dass sein Mandant plötzlich gesundheitliche Probleme habe. Nach einem Verdacht auf Schlaganfall sowie Herzbeschwerden hätte er es vorgezogen, ins Krankenhaus zu gehen, so Scholten. Polizeisprecher Michael Ermers erklärte, dass der 52-Jährige nie im Krankenhaus angekommen sei.

Vor der Unterbrechung hatten Staatsanwältin sowie die Anwältin einer Nebenklägerin ihre Plädoyers gehalten. Beide forderten sieben Jahre Haft für den Klever. Im gesamten Verlauf des Verfahrens wurde man den Eindruck nicht los, dass der Angeklagte stets damit rechnete, als freier Mann den Gerichtssaal wieder zu verlassen. Erst nachdem er die beantragten Freiheitsstrafen hörte, schien ihm bewusst zu werden, wo die Reise hingeht.

Nach dem Urteilsspruch wurde der 52-Jährige dann zur Fahndung ausgeschrieben. Das Landeskriminalamt sucht den Mann jetzt. Diskutiert wurde, warum der Verurteilte nicht in Untersuchungshaft saß. Gerichtssprecher Alexander Lembke erklärt: "Es gab keine Anhaltspunkte, die auf eine Fluchtgefahr hindeuteten. Er ist zu allen Verhandlungen erschienen und hat seinen familiären Mittelpunkt in Kleve."

Dass Familienangehörige des Vergewaltigers in Amerika leben und er längere Zeit in Israel arbeitete, reichten während der Verhandlung dem Gericht nicht für die Anordnung einer U-Haft aus.

Als Fluchtanreiz gilt jedoch eine zu erwartende hohe Haftstrafe. Nach den ersten Aussagen der geschädigten Frauen während des Prozesses war schnell klar, dass er verurteilt wird und in welchem Strafrahmen man sich bewegt. Hinzu kommt, dass der Klever bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft ist. So wurde er bereits unter anderem zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt. Eine vorzeitige Haftentlassung hatte der damalige Richter abgelehnt. Der heute 52-Jährige habe seine Taten nicht eingesehen, und es bestehe die Gefahr, dass er rückfällig werde, begründete der damalige Richter seine Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage und das Gericht waren sich darüber hinaus einig, dass der 52-Jährige auch nach der Haftzeit nicht aus seinen Fehlern gelernt habe. "Er ist ein notorischer Sexualstraftäter", sagte Richter Gerhard van Gemmeren in seiner Urteilsbegründung und vor den Augen der Ehefrau des Angeklagten. Auch deshalb ordnete er zum Schutze der Gesellschaft eine sofortige Unterbringung in eine Justizvollzugsanstalt an.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort