Kleve Versuchter Mord: 38-Jähriger muss für acht Jahre in Haft

Kleve · Eine "Motivbildung" aus Wut und Eifersucht hat aus Sicht der Schwurgerichtskammer des Klever Landgerichts dazu geführt, dass ein 38-jähriger gebürtiger Kasache am 2. April dieses Jahres den Lebenspartner seiner Ex-Freundin an dessen damaliger Wohnung an der Nassauer Allee beinahe getötet hat.

Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde er gestern deshalb zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, gegen die er allerdings noch Revision einlegen kann.

Ganz unterschiedliche Auffassungen zum Tatgeschehen vertraten in ihren Plädoyers die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung. Während Staatsanwalt Daniel Klocke der Ansicht war, dass der Angeklagte aus niederen Beweggründen und heimtückisch ("Das Opfer ging nicht von einem Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit aus") gehandelt habe, wies Rechtsanwalt Dr. Karl Haas beides zurück. Sein Mandant habe sich vielmehr erschrocken, als das spätere Opfer das Fenster geöffnet habe. Daraufhin habe der Angeklagte den Geschädigten tätlich angegriffen. So hatte es der 38-Jährige auch in einem Teilgeständnis am ersten Prozesstag bereits dargestellt. Haas forderte deshalb lediglich wegen einer gefährlichen Körperverletzung eine Strafe, die "unter drei Jahren" liege.

Staatsanwalt Klocke ging dagegen von einer direkten Tötungsabsicht des Angeklagten, der sich laut Zeugenaussagen unter einem Fenster versteckte, auf sich aufmerksam machte und mit einem messerähnlichen Gegenstand das Opfer attackierte, aus. Zuvor hatte der 38-Jährige seine Ex-Partnerin, deren Lebensgefährten und einen Freund in der Nacht zum 2. April verfolgt. Schon in den Wochen zuvor - das räumte der Beschuldigte ein - hatte er die 26-Jährige und ihren neuen Partner bedroht. So war unter anderem in Telefonmitschnitten, die im Gerichtssaal vorgespielt wurden, zu hören, dass er beiden "die Kehle durchschneiden" wolle. "Seit zwei Monaten lebte die 26-Jährige deshalb in Angst", sagte Klocke, der sich mit der von ihm geforderten 13-jährigen Haftstrafe am oberen Strafmaß orientierte. In seinem Plädoyer erläuterte er, dass man aus seiner Sicht nur knapp an einer juristisch möglichen lebenslänglichen Freiheitsstrafe vorbeikomme.

Das Gericht sprach den Angeklagten zwar des versuchten Mordes schuldig, da es das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansah, hielt dem 38-Jährigen aber das Teilgeständnis, die Motivbildung, seine Entschuldigung und die glimpflich ausgegangenen physischen Verletzungen zu Gute. Strafschärfend bewertete die Kammer jedoch, dass der Tat massive Bedrohungen voraus gingen. Wegen eines ähnlichen Vorfalls musste der gebürtige Kasache bereits einmal eine Geldstrafe bezahlen. "Versuchen sie in der Haft an diesem Problem zu arbeiten", riet ihm Richter Jürgen Ruby.

(pets)
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