Kleve Versuchter Mord: Gutachter hält Angeklagten für voll schuldfähig

Kleve · Im Strafprozess gegen einen 38-jährigen gebürtigen Kasachen wegen eines Mordversuchs am neuen Partner seiner Ex-Freundin (die RP berichtete) trug gestern Dr. Jack Kreutz, Leiter der forensischen Psychiatrie der LVR-Klinik Bedburg-Hau, sein psychiatrisches Gutachten vor. Viele Aspekte musste Kreutz dabei allerdings mit einem Fragezeichen versehen, denn der Angeklagte Andrej H., der zum Auftakt in einer vorgefassten Einlassung die Tat bereits gestanden hatte, nahm zu zentralen Fragen kaum bis gar keine Stellung. Ob H. am 2. April diesen Jahres in Folge einer Persönlichkeitsstörung handelte, konnte Kreutz auch deshalb weder feststellen, noch wirklich komplett ausschließen. An aber jenem Samstagmorgen verfolgte H. seine Ex-Freundin und das spätere Opfer bis zu dessen Wohnung, ehe er am Fenster stehend den 41-jährigen Lebensgefährten mit einem scharfen Gegenstand in den Hals stach.

Mit einer solchen Tat hatte H. seine 26-jährige Ex-Partnerin bereits in den Tagen und Wochen zuvor bedroht. Auf den Smartphones des Angeklagten und der Geschädigten fanden Ermittler Sprachnachrichten, die dies belegten. In diesen Drohungen habe H. bereits eine Fantasie ausgelebt, sagte Kreutz in seinem Gutachten. "Da war schon Aggressivität da", meinte der Psychiater weiterhin.

Der genaue Ablauf der Tat und das Geschehen im Nachhinein sprachen aus Sicht des Gutachters dennoch für ein rationales Handeln des Angeklagten und damit gegen eine verminderte Schuldfähigkeit. Dennoch habe sehr wahrscheinlich eine Mischung aus Wut und Eifersucht Andrej H., der bereits einmal wegen Stalkings einer Ex-Freundin eine gerichtliche Geldstrafe bekam, zu der Tat getrieben.

Am 2. April nahm H. darüber hinaus billigend in Kauf, dass das Opfer bei der Tat stirbt. Das wurde beim Gutachten eines gerichtsmedizinischen Sachverständigen deutlich. "Bei einer Stichverletzung im Halsbereich ist kaum vorhersehbar, was für Verletzungen man verursacht", so der Rechtsmediziner. Wenn der Stich nur einen Zentimeter weiter außen gewesen wäre, hätte das den schnellen Tod des 41-Jährigen bedeuten können.

Das Urteil ist für den 7. Dezember geplant.

(pets)
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