Kalkar Vogelseuche-Kontrollen in Kalkar

Kalkar · Transporte von Geflügelfleisch und Eiern nur noch mit Sondergenehmigung.

Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Geflügelpest, die bekanntlich nun auch in einem Reeser Putenmastbetrieb festgestellt wurde, hat der Kreis Kleve einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Letzteres betrifft auch Kalkar, das in Teilen innerhalb des Zehn-Kilometer-Radius' um den betroffenen Hof liegt.

In der Allgemeinverfügung heißt es im Abschnitt, der sich auf das Beobachtungsgebiet bezieht: "Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Ausnahmen können auf Antrag in begründeten Fällen und unter speziellen Voraussetzungen genehmigt werden." Auf diese Sondergenehmigung setzen die Geflügelzüchter nahe des Rheins.

Der Verordnung ist eine Karte beigefügt, aus der jeder ersehen kann, ob er im Beobachtungsgebiet lebt. Im Südwesten ist Kehrum betroffen, ein Teil der B 67 / Xantener Straße, Honselaerstraße/Spickstraße. Aus Westen kommend bis zur Klever Straße, nordwestlich der B 57 Schafweg/Hammelweg bis Tillerfeld, vom Kreisverkehr Am Bolk Richtung Wissel, Dorfstraße bis Prostawardweg, weiter bis zur Rheinuferstraße und zum Banndeich.

(nik)
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