Heinz Willi Van De Loo Wieder Förderung für Partikelfilter-Nachrüstung

Kleve · Der Leiter der TÜV Station Kleve spricht über die finanzielle Unterstützung für Nachrüstpartikelfilter in diesem Jahr.

Seit Anfang 2015 werden wieder Partikelfilternachrüstungen gefördert. Für wen gilt diese Förderung?

Heinz Willi van de Loo Gefördert werden Diesel-Pkw, -Wohnmobile und -Lkw bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die innerhalb des Jahres 2015 mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden. Zusätzlich müssen die Pkw und Wohnmobile vor dem 01.01.2007 und die Lkw vor dem 17.12.2009 erstmals zugelassen worden sein.

Wie hoch ist die Förderung und wie kann ich sie beantragen?

Van de Loo Die Förderhöhe beträgt 260 Euro. Die Antragsformulare können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 15.02.2016 eingereicht werden. Für die Reihenfolge der Bearbeitung sind der vollständige Antrag maßgebend und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Dürfen Fahrzeuge mit gelber Plakette, für die es kein Nachrüstsystem gibt, in die Umweltzonen hinein fahren?

Van de Loo Falls kein Nachrüstsystem zur Umrüstung von gelber auf grüner Plakette verfügbar ist, können wir eine Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigung für NRW/Berlin erstellen, sofern das Fahrzeug mindestens seit 2008 auf den Halter zugelassen ist. Diese Bescheinigung wird hinter die Windschutzscheibe gelegt und kostet 50 Euro. Gerne sind wir bei der Filtersuche an der TÜV-Station Kleve, Flutstraße 77-79 behilflich, prüfen vor dem Einbau die Genehmigungsunterlagen und helfen beim Beschaffen und Ausfüllen der Antragsformulare.

DAS GESPRÄCH FÜHRTE MARC CATTELAENS

(RP)
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