Kleve Zwischen Hoffen und Bangen

Kleve · Eine Tortur liegt hinter der Flüchtlingsfamilie. Nach langen Monaten des Zitterns hatten Dina, Zana und ihr zwei Jahre alter Sohn Leon wieder Mut geschöpft. Bis die Polizei vor der Tür stand und sie nach Frankreich abschieben wollte.

 Dina, Leon und Zana (v.l.) haben sich gut in der Nachbarschaft integriert. Dort lernt der Zweijährige Fahrradfahren.

Dina, Leon und Zana (v.l.) haben sich gut in der Nachbarschaft integriert. Dort lernt der Zweijährige Fahrradfahren.

Foto: gottfried evers

Diese eine Nacht wird Zana (29) so schnell nicht mehr vergessen. Eine Nacht voller Angst und Sorge, Sorge um seine Frau Dina, Sorge um den zwei Jahre alten Sohn Leon. Die Nacht, in der es um 3.30 Uhr an der Wohnungstür klingelte und die Polizei die junge Familie zum Flughafen bringen wollte. "Aber meine Frau war nicht da", sagt Zana, seine Frau lag im Krankenhaus. "Dina ist schwanger, in der zwölften Woche", sagt der 29-Jährige. Der Stress hat ihr zugesetzt.

Diese Nacht liegt kaum zwei Wochen zurück, jeden Tag rechnet Zana mit einem neuen Abschiebebescheid. Weil der Irak-Flüchtling nicht in Deutschland angekommen ist, sondern in Frankreich. Nur dort könne er den Asylantrag stellen - so besagt es das Dublin-Verfahren, vorausgesetzt, die Überstellung erfolgt binnen sechs Monaten. Diese Frist ist zwar abgelaufen. In Zana keimte sogar wieder Hoffnung auf, er blickte mit seiner Familie in eine bessere Zukunft, weil er in Kleve ein Zuhause gefunden hatte, eine Wohnung, Freunde. Und weil er nie Post bekommen habe, versichert der 29-Jährige - sogar eidesstattlich. Mehrfach sei Zana nach Ablauf der Frist im Ausländeramt gewesen. "Dort hätte man uns doch an die Abschiebung erinnern können", sagt er.

An der Rechtslage ändert das aber nichts. Zana war in der Bringschuld und hätte dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den neuen Aufenthaltsort mitteilen müssen. Das bestätigen auch die Anwältin des Paares und ein Experte von ProAsyl. Fakt ist: Der Brief wurde abgeschickt.

Außerdem gehöre Frankreich nicht zu jenen Ländern, in der Obdachlosigkeit drohe, wie in Italien, Griechenland oder Ungarn. "Es gibt zwar Fälle, wir können aber verfolgen, was mit der Familie passiert", sagt der Mann von ProAsyl. Er rät den Helfern der Familie, Kontakt zu Flüchtlingsorganisationen in Frankreich aufzunehmen, damit sichergestellt wird, dass Dina Zugang zu medizinischer Versorgung erhält.

Zana, Dina und Leon bringt das alles im Augenblick nicht weiter. Jeden Moment kann die Familie abgeschoben werden. Wieder alles zurücklassen, wieder in eine Turnhalle oder in ein Zelt oder in eine Halle. Wieder in ein Land, dessen Sprache sie nicht spricht. Dabei waren die Bemühungen, sich in Deutschland zu integrieren, so groß: "Wir haben Sprachkurse gemacht und Leon zum Kinderturnen angemeldet. Außerdem hatten wir schon Kontakt zur Hochschule", sagt Zana.

Den Irak haben die Drei vergangenen August hinter sich gelassen, weil es für sie als Christen einfach zu gefährlich wurde. Als sie in Deutschland angekommen sind, ging es von Bonn für sie nach Dortmund. "Da war kein Platz für uns", sagt Zana. Vier Tage durfte die Familie dann in Unna bleiben, 17 weitere hat sie in Straelen in einer Massenunterkunft gelebt. "Unser Sohn ist damals sehr krank geworden, drei Tage musste er ins Krankenhaus", erinnert sich der Papa. Als es Leon besser ging, schickten die Behörden die Familie nach Stenden. Inzwischen waren bereits Wochen vergangen. In Köln wurden Zana, Dina und Leon endlich registriert, in Düsseldorf hat man die Fingerabdrücke genommen. "Da haben sie festgestellt, dass wir unsere Fingerabdrücke schon in Frankreich abgegeben haben", sagt Zana, der damals zum ersten Mal vom Dublin-Verfahren hörte. Dabei gab es für ihn doch immer nur das eine Ziel: Deutschland. Nicht, weil er auf Kosten des Staates leben, sondern Arbeit finden wollte.

Zurück nach Deutschland darf die Familie erst, wenn sie ihren blauen Flüchtlingsausweis bekommen hat. Und dann auch nur als Touristen. "Erst nach fünf Jahren können sie von der EU-Freizügigkeit Gebrauch machen und in Deutschland sesshaft werden", sagt der ProAsyl-Experte. Zwar sei es theoretisch noch möglich, eine weitere Klage einzureichen, so die Anwältin, diese hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Vermutlich sei die Familie abgeschoben, bevor der Richter eine Entscheidung getroffen hätte.

(RP)
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