Prozess in Köln Justizbeamte verloren Vergewaltiger aus den Augen — Freispruch

Köln · Sie sollten die Flucht eines Vergewaltigers billigend in Kauf genommen haben, so der Vorwurf. Deswegen mussten zwei Justizbeamte sich nun wegen Gefangenenbefreiung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Beide Männer wurden jedoch freigesprochen.

 Zwei Beamte sind am Freitag wegen Beihilfe zur Flucht in Köln angeklagt.

Zwei Beamte sind am Freitag wegen Beihilfe zur Flucht in Köln angeklagt.

Foto: dpa, obe fgj

Wie drei Freunde spazierten die drei Männer am 20. Januar vergangenen Jahres über die Kölner Hohe Straße, mittags kehrten sie im Brauhaus Früh am Dom ein. Es war ein Ausflug "zur Aufrechterhaltung der Lebenstüchtigkeit" für den verurteilten Sexualstraftäter Peter B., der mehrere Frauen vergewaltigt und einen schweren Raub begangen hat. Seit 1991 ist er in Haft, zuletzt war er in Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Aachen. Die Justizvollzugsbeamten Andreas H. und Robert K. (Namen geändert) begleiteten ihn damals.

Zum Mittagessen im Brauhaus kam es nicht mehr — Peter B. entwischte den Beamten, blieb drei Tage verschwunden. Die Frage, ob die beiden die Flucht des 58-Jährigen willentlich gefördert haben, beschäftigte am Freitag das Kölner Amtsgericht. Die 40 und 52 Jahre alten Beamten mussten sich dort wegen Gefangenenbefreiung verantworten. Sie sind seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert. Robert K. kennt den Straftäter Peter B. seit zwölf Jahren. Er hat ihn bei allen Ausgängen begleitet, 17 waren es — und immer ging es gut. Gefesselt war Peter B. nur beim ersten Ausflug.

In der Sicherungsverwahrung stehen den Inhaftierten vier Ausgänge im Jahr zu. "Wir waren wie Arbeitskollegen", sagt K. über das Verhältnis zu Peter B. In Köln habe B. eine Jacke kaufen wollen, er hatte 500 Euro dabei. Doch der Diabetiker B. hatte auch 20 Insulinspritzen in der Tasche. Eine braucht er am Tag. Eine hätte er dabei haben dürfen — doch kontrolliert hat das niemand am Morgen des Ausgangs.

Im Brauhaus spazierte Peter B. an jenem Tag um 12.49 Uhr einfach durch die Tür — und war verschwunden. "Ich muss auf die Toilette" soll er nach Angaben von Robert K. gesagt haben. "Er hat sich umgedreht und ist gegangen." Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum er ihm nicht gefolgt sei, antwortet der Angeklagte: "Gute Frage." Irgendwann jedenfalls sei es ihnen komisch vorgekommen, dass Peter B. nicht zurückkam. "Der kommt schon wieder", soll B. vorher noch zu seinem Kollegen gesagt haben.

Als den Beamten klar wurde, dass B. nicht wieder kommt, dass er abgehauen war, sagte K.: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass er mir so was antut. Wir kennen uns schon so lange." Sein Kollege sagt vor Gericht: "Das hat ihm keiner zugetraut." Erst um 13.45 Uhr informierten die Beamten die JVA Aachen. Noch einmal 20 Minuten vergingen, bis die JVA die Kölner Polizei informierte.

Mit einem Köbes hatten die beiden Beamten vorher die Toiletten durchsucht, sich dann abgesprochen. "Das ist keine gute Sache, die hier gerade passiert", habe sein Kollege zu ihm gesagt, sagt Andreas H. Aus Angst, ihre Jobs zu verlieren, erzählten sie der JVA-Leiterin die Geschichte, einer von ihnen hätte Peter B. auf die Toilette begleitet, der sei dort unbemerkt aus dem Fenster gestiegen.

"Gleichgültig und gelassen" — so beschreibt die Staatsanwältin die Haltung der Angeklagten. Sie ist davon überzeugt, dass sie die Flucht gefördert haben. Die Beamten hätten sich noch nicht mal das Brauhaus vor dem Besuch angeschaut, um eine Fluchtgefahr ausschließen zu können. Allein 27 Minuten seien vergangen, bis sie sich überhaupt mal auf die Suche nach Peter B. gemacht hätten. "Da war keine Hektik spürbar", sagt sie. Das bestätigen die beiden Köbesse, die als Zeugen geladen waren. Einer hatte die JVA-Beamten noch gefragt: "Wollen wir nicht mal nachsehen?" Die Staatsanwältin fordert Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei beziehungsweise einem Jahr und fünf Monaten.

Doch der Vorsitzende sieht das anders — und spricht die Angeklagten frei. "Das Bauchgefühl sagt wahrscheinlich: Wie kann man die laufen lassen?", sagt er. Doch es sei nicht Sache des Staates, die Angeklagten zu bestrafen, da eine Strafbarkeit der Handlungen schwer nachweisbar sei. Die Frage sei, ob die beiden gewusst hätten, was Peter B. vorhatte. Und ob sie seine Flucht gefördert haben.

Das Gericht glaubt das nicht. "Sie konnten sich schlicht nicht vorstellen, dass Peter B. nicht mehr funktionieren würde." 17 Mal war ja alles gut gegangen. Natürlich sei es eine "unendliche Schlamperei", was passiert sei. Doch die JVA sei immer lässiger umgegangen mit Peter B., nicht die Beamten. Der Vorsitzende spricht von einer systemimmanenten Schwäche, weil die Sicherungsmaßnahmen derart gelockert waren.

Die Routine im Umgang mit Peter B. habe die Angeklagten nachlässig werden lassen. "In zehn Jahren war ja nie etwas vorgefallen." Der Richter hält die Beamten keineswegs für so ausgebufft, dass sie gemeinsame Sache mit dem Straftäter gemacht hätten. "Sie hatten ja nichts davon — im Gegenteil: Warum sollten sie ihn laufen lassen, wenn sie damit ihr Leben vor die Wand fahren?"

Den Angeklagten ist die Erleichterung anzusehen, als das Urteil fällt. Gegen beide laufen noch Disziplinarverfahren. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hatte nach dem Vorfall Fußfesseln für Strafgefangene bei Ausgängen gefordert. Eine Entscheidung darüber gibt es noch nicht.

(hsr)
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