Prozess in Köln Bengalo-Angriff auf Kölner Flüchtlingsheim erneut vor Gericht

Köln · Zwei Männer haben im Januar 2016 eine Bengalo-Fackel auf ein Flüchtlingsheim in Köln-Mülheim geworfen. Vor dem Amtsgericht kam es zum zweiten Prozess-Anlauf – doch einer fehlte.

 Die Angeklagten mit ihren Verteidigern im Oktober 2016. (Archivbild)

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern im Oktober 2016. (Archivbild)

Foto: Claudia Hauser

Zwei Männer haben im Januar 2016 eine Bengalo-Fackel auf ein Flüchtlingsheim in Köln-Mülheim geworfen. Vor dem Amtsgericht kam es zum zweiten Prozess-Anlauf — doch einer fehlte.

Im Oktober haben Matthias P. (Namen geändert) und Tom C., 26 und 22 Jahre alt, die schwere Brandstiftung vor Gericht bereits gestanden. Als Motiv gaben sie eine "fehl geleitete Gesinnung an". Beide waren in der rechten Szene aktiv. Auf den Böllern und Bengalos, die sie am Tatabend dabei hatten, klebten "Pegida NRW"-Sticker. Matthias P. hatte außerdem einen Teleskop-Schlagstock dabei.

Damit wollte er am 2. Januar 2016 das Fenster eines Flüchtlingsheims in der Schönrather Straße im Kölner Stadtteil Mülheim einschlagen — eine Familie mit insgesamt neun Kindern war in dem Raum. Das Fenster zersplitterte und sprang nach innen auf, Tom C. wollte die brennende Bengalo-Fackel hinein werfen, sie prallte aber an der Hauswand ab.

Beim Prozess im Herbst wollten die Angeklagten sich bei den Bewohnern entschuldigen. Die drei Frauen, die als Zeuginnen geladen waren, lehnten das aber ab. Eine fragte: "Wie würdest du dich fühlen, wenn jemand eine brennende Fackel in dein Haus werfen würde?"

Im November sollte der Prozess zu Ende gehen, aber eine wichtige Zeugin — Matthias P.s Ex-Freundin — erschien nicht. Sie hatte sich bereit erklärt, dem Gericht Einzelheiten zum Tatabend und der Gesinnung des 26-Jährigen zu erzählen. Am Freitag war sie da, hochschwanger. Vater ist ihr Ex-Freund Matthias P., der gerade wegen einer anderen Tat im Gefängnis ist, sich inzwischen aber nach Angaben seines Anwalts von der rechten Szene abgewandt haben soll.

Die wichtige Zeugin war also da — nicht aber der zweite Angeklagte. Er wird nun per Haftbefehl gesucht. Am 28. Juli soll der Prozess dann fortgesetzt werden.

(hsr)
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