Köln Bessere Versorgung und Betreuung von Krebspatienten

Köln · Die Kölner Uniklinik erhält von der Bundesregierung neun Millionen Euro für ein psychoonkologisches Projekt.

 Das Bettenhaus der Kölner Uniklinik.

Das Bettenhaus der Kölner Uniklinik.

Foto: Stephan Eppinger

Der Innovationsfonds der Bundesregierung unterstützt mit 9,1 Millionen Euro das vermutlich größte Projekt, das zur Psychoonkologie in Deutschland jemals durchgeführt wurde. Ziel ist es, ein Konzept für eine flächendeckende Versorgung von Krebspatienten mit psychoonkologischen Leistungen im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich zu definieren und dafür geeignete Strukturen, Prozesse und Leistungsumfänge in der intersektoralen Versorgung zu benennen.

An dem auf vier Jahre angelegten Projekt wirken Partner aus allen Sektoren des Gesundheitswesens mit, die an der Erbringung, Evaluierung und Vergütung psychoonkologischer Leistungen beteiligt sind. Die Leitung des Projekts liegt bei der Uniklinik Köln.

Die Kölner Versorgungsforscher haben sich erfolgreich an der Ausschreibung für eine finanzielle Förderung aus dem Innovationsfonds der Bundesregierung beteiligt. Der Innovationsausschuss hat seit 2016 allein zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen etwa 225 Millionen Euro bereitgestellt - aktuell werden mehr als 50 Projekte darüber finanziert.

Mit über neun Millionen Euro liegt die Fördersumme für das Projekt deutlich über dem Durchschnitt. Michael Hallek, Direktor der Klinik I für Innere Medizin und des Centrums für Integrierte Onkologie (CIO) an der Uniklinik: "Psychoonkologische Maßnahmen sind aus dem therapeutischen Gesamtkonzept für Menschen mit einer Krebserkrankung nicht mehr wegzudenken. Nicht geregelt ist bislang der Leistungsumfang der psychoonkologischen Versorgung und die Vergütung durch die Krankenkassen." Ziel des vierjährigen Projekts sei es daher, die Anforderungen an eine flächendeckende Versorgung im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich zu definieren, so Versorgungsforscher Michael Kusch.

"Idealerweise wissen wir Ende 2021, welcher Patient welche Leistung zu welchem Zeitpunkt erhalten muss, wer sie erbringt und wie sie vergütet wird". Je nach persönlichem Bedarf erhält ein Patient eine psychosoziale und/oder psychotherapeutische Versorgung. Sie beginnt ab der Krebsdiagnose und wird über zwölf Monate erbracht.

(RP)
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