"Fährt diese Bahn zum Dom?" Polizei fasst Trickbetrüger am Bahnsteig in Leverkusen

Köln · Zwei Betrüger wollten eine chinesische Touristin bestehlen. Im Regionalexpress nach Leverkusen saß aber auch ein Polizist in seiner Freizeit, der auf die beiden aufmerksam wurde.

Das Duo, ein 17 Jahre alter Mann und seine 18-jährige Begleiterin sind der Polizei schon bekannt. Am Sonntagmittag versuchten sie, eine 37-jährige Chinesin zu bestehlen. In einer Regionalbahn mit Fahrtrichtung Wesel fragte der 17-Jährige, ob die Bahn denn zum Kölner Dom fahre. Da war der Zug gerade von Köln-Mülheim in Richtung Leverkusen unterwegs. Derweil griff die Haupttäterin von hinten in die Handtasche des Opfers.

Die Reaktion der im Gang stehenden Frau brachte das diebische Pärchen in die Bredouille: Sie drehte sich hilfesuchend um, da sie vermutete, dass der Jugendliche sich verfahren hatte. Sie wollte die Frau hinter sich fragen, ob sie dem Jungen vielleicht weiterhelfen könne, gab die Chinesin anschließend gegenüber den aufnehmenden Polizisten an.

"Doch da bemerkte ich, dass meine Handtasche geöffnet war und die Frau hineingriff. Sie hatte dabei ein Tuch über ihre Hand gelegt." Als die Geschädigte daraufhin die beiden Verdächtigen zur Rede stellte, begannen sie die Besitzerin der Tasche laut anzuschreien.

Der mit weißer Bomberjacke und schwarzem Cappy bekleidete Jugendliche floh anschließend mit seiner Begleiterin. Beide stiegen am Bahnhof Leverkusen-Mitte aus. Was sie nicht wussten: In in dem Regionalexpress war auch ein Polizist in seiner Freizeit.

Der war auf die Situation aufmerksam geworden und hatte seine Kollegen alarmiert. Das Duo lief auf dem Bahnsteig also gleich einer Streifenwagenbesatzung in die Arme. Die Beamten hielten den Regionalexpress an, um das Opfer des versuchten Taschendiebstahl zu befragen.

Bei der Durchsuchung der ertappten Taschendiebe fand sich kein Diebesgut. Der Jugendliche wollte sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurde seine Mutter informiert, danach kam er auf freien Fuß. Seine Begleiterin kann in Deutschland keinen festen Wohnsitz vorweisen und soll dem Haftrichter vorgeführt werden.

(woa)
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