Köln Briefwahl für Oberbürgermeisterwahl bleibt gültig

Köln · Das Votum der Briefwähler bei der Oberbürgermeister-Wahl in Köln bleibt auch dann gültig, wenn Briefwähler auf der Eidesstattlichen Versicherung auf die Ortsangabe verzichten. Für den Wahltermin am 18. Oktober gab es grünes Licht.

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Das Formular verstößt laut Express zwar gegen die Vorgaben der Kommunalwahlordnung. Das Weglassen habe aber im Hinblick auf die Stimmabgabe keine rechtserhebliche Bedeutung. Für die Wahl am 18. Oktober gibt es grünes Licht. Sie kann am 18. Oktober durchgeführt werden.

In der Eidesstattlichen Versicherung, die von Briefwählern abgeben werden muss, war wie am Donnerstag in einnem Bericht des Express bekannt wurde eine Panne aufgetreten. Dort müssen neben der Unterschrift auch Datum und Ort verzeichnet werden. Doch in den Kölner Unterlagen fehlt demnach die Angabe für den Ort. Dabei stehe ausdrücklich in der Anleitung, dass das Dokument ohne Ortsangabe ungültig sei.

Die Oberbürgermeisterwahl war beriets auf den 18. Oktober verschoben worden. Grund waren falsch gedruckte Wahlzettel. Statt der Namen der Kandidaten waren die Parteienkürzel in größerere Schrift darauf zu lesen.

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