Feuer an Obdachlosen-Schlafstelle in Köln Staatsanwaltschaft lässt Mordvorwurf fallen

Köln · Im Prozess um ein Feuer an der Schlafstelle eines Obdachlosen in Köln hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes gegen einen anderen Obdachlosen fallen gelassen.

In ihrem Plädoyer forderte sie am Freitag stattdessen, den 41 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie vollendeter schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Ursprünglich war dem aus Bulgarien stammenden Mann versuchter Mord vorgeworfen worden. Er soll im Juli vergangenen Jahres die provisorische Schlafstelle eines anderen Obdachlosen angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft war damals von Rache als Motiv ausgegangen. Die beiden Männer sollen Streit um 50 Euro gehabt haben.

Die Verteidigung forderte dagegen Freispruch. Es gebe weder Beweise für einen versuchten Mord, noch dafür, dass der 41-Jährige das Feuer in einem Bahnbogen tatsächlich gelegt habe. Das Urteil sollte noch am Freitag fallen.

(lnw/hsr)
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