Frau in Kölner Salatbar erstochen Ein Kleinkrimineller, der zum Mörder wurde

Köln · In Köln hat der Prozess gegen Enes A. begonnen, der vor mehr als neun Jahren die 24 Jahre alte Inhaberin der Salatbar "Supasalad" ermordet haben soll. Der Auftakt startete mit einem Geständnis des Angeklagten.

Enes A. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht am Montag.

Enes A. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht am Montag.

Foto: dpa, obe sab

Mehr als neun Jahre sind vergangen seit dem brutalen Mord an der damals 24 Jahre alten Anke S., die in ihrer Salatbar "Supasalad" in der Gertrudenstraße nachts niedergestochen worden war. Lange tappten die Ermittler im Dunkeln, bis sie im vergangenen Jahr auf die Spur von Enes A. kamen. Der heute 36-Jährige hatte freiwillig eine Speichelprobe abgegeben — die brachte einen Treffer in der DNA-Datenbank. Am Tatort hatten die Beamten damals eine Zigarettenkippe von Enes A. sichergestellt.

Mord verjährt nie. Enes A. muss sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Habgier vor. Viele Kameras klicken, als der Angeklagte in Saal 7 geführt wird. Er nimmt neben seinen Verteidigern Platz, wischt sich zu Beginn des Prozesses ein paar Tränen von den Wangen, wirkt angespannt.

Anke S. war noch spät in ihrem Imbiss damals, in der Nacht auf den 23. Juli 2007. Sie erledigte Bestellungen für den nächsten Tag, die gläserne Tür war unverschlossen. Enes A. entschied offenbar spontan, sie zu überfallen, als er Licht in dem Laden sah. Laut Anklage schrie die junge Frau auf und die Situation eskalierte. Enes A. stach auf sie ein, elfmal. Er verletzte sie an der Brust, im Gesicht und an den Händen. Dann zerrte er sie in den Kühlraum, zog die Tür zu und flüchtete mit zwei Taschen. Seine Beute waren ein Mobiltelefon, ein Portemonnaie und nicht mehr als 20 Euro Bargeld.

Enes A. lässt seinen Verteidiger Andrija Pancic eine Erklärung verlesen. Er selbst spricht nicht besonders gut deutsch, das Gericht hat ihm einen Dolmetscher zur Seite gestellt. "Mein Mandant bittet um Verständnis, dass er nicht gleich ein Geständnis im vollen Umfang abgeben wird — das soll nicht despektierlich gegenüber der Familie des Opfers sein, sondern hat organisatorische Gründe", sagt der Rechtsanwalt. "Er räumt die Tat aber ein." Zu den Hintergründen, seinem Motiv, wolle er sich aber erst im Laufe des Verfahrens äußern. "Für das, was vorgefallen ist, entschuldigt er sich in aller Form." Auch wenn sein Mandant verstehe, dass "der Vorfall" nicht entschuldbar sei. "Er wird alles dafür tun, dass die Familie des Opfers nur dann aussagen muss, wenn sie das möchte." Enes A. wolle keine Verteidigung, die das Leid der Familie noch weiter verstärke. Und für noch etwas möchte er sich entschuldigen: "Dafür, dass so viel Zeit vergangen ist."

 Der Angeklagte vor dem Kölner Landgericht mit seinem Verteidiger Oguz Sanikaya.

Der Angeklagte vor dem Kölner Landgericht mit seinem Verteidiger Oguz Sanikaya.

Foto: Hauser

Enes A. hat sein Wissen sehr lange für sich behalten, acht Jahre hat er mit seiner Schuld gelebt — vermutlich ohne jemals mit jemandem darüber gesprochen zu haben. Er war ein Kleinkrimineller, der eine Gelegenheit für einen Raub suchte und zum Mörder wurde. Seine DNA war 2007 noch nicht in der Datenbank des Bundeskriminalamts gespeichert. Die Ermittler gingen 3500 Spuren nach, vernahmen 6000 Zeugen und ließen sich fast 2000 freiwillige Speichelproben geben. Zeitweise rückte sogar der Bruder des Opfers in den Fokus der Ermittlungen. Er hatte die Salatbar mit seiner Schwester betrieben. Und er hatte die Leiche seiner Schwester im Kühlhaus gefunden und noch versucht, sie wiederzubeleben.

Alle Spuren der Ermittler führten ins Leere. Auch eine Fahndung bei "Aktenzeichen XY" brachte keine neuen Ergebnisse. Bis zum Sommer 2015. Enes A. saß damals in Hamburg in Haft, wegen Diebstahls. Die Kölner Polizei suchte ihn wegen eines anderen Diebstahls, Enes A. war inzwischen polizeibekannt, weil er immer wieder wegen Schwarzfahrens, Betrug oder kleineren Körperverletzungsdelikten aufgefallen war. Routinemäßig bat man den Inhaftierten um eine Speichelprobe. Enes A. hätte sie verweigern können — doch er willigte ein und konnte so überführt werden. Gerüchte, er sei damals spielsüchtig gewesen und habe die 24-Jährige aus Geldnot überfallen, bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer nicht. Möglicherweise liefert Enes A. an einem der nächsten Prozesstage einen Erklärungsversuch. Anke S. war in jedem Fall ein Zufallsopfer. Sie hatte ihren Mörder vorher noch nie gesehen.

Mehr als 30 Zeugen sollen im Prozess gehört werden. Das Urteil wird für den 8. September erwartet. Enes A. droht lebenslange Haft.

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