Ein Jahr auf Bewährung Germanwings-Absturz — Strafbefehl gegen falsche Angehörige

Köln · Ein Gericht in Köln hat gegen eine Frau, die sich als Angehörige eines Opfers der Germanwings-Katastrophe ausgegeben hatte, Strafbefehl erlassen. Sie erhält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Absturz des Germanwings Airbus
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Foto: Laurent Cipriani

Zuvor hieß es, der Prozess sei geplatzt, weil die 35-Jährige wegen Krankheit nicht erscheinen könne. Einen Strafbefehl kann ein Gericht erlassen, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Es reicht dabei, dass die Schuld des Angeklagten wahrscheinlich ist, sie muss nicht vor Gericht bewiesen werden.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück mit 150 Toten die Angehörigen unbürokratisch zur Absturzstelle geflogen und auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen. Die Frau aus dem Kreis Höxter soll dies ausgenutzt und behauptet haben, sie sei die Cousine einer Lehrerin des Halterner Gymnasiums, das bei der Katastrophe 16 Schüler und zwei Lehrerinnen verlor. In Wirklichkeit stand sie den Ermittlungen zufolge in keiner Beziehung zu einem der Opfer.

Laut Anklage flog sie zweimal — einmal sogar in Begleitung ihrer Kinder und eines Bekannten — auf Kosten der Lufthansa für mehrere Tage nach Marseille, wo sie in einem gehobenen Hotel untergebracht wurde. Insgesamt entstand dem Unternehmen ein Schaden von rund 16.000 Euro.

Germanwings: Haltern am See trauert um 16 Schüler und zwei Lehrerinnen
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Haltern trauert um 16 Schüler und zwei Lehrerinnen

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Foto: afp, bb

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Der Copilot hatte das Flugzeug absichtlich gegen einen Felsen gesteuert.

(bur/dpa)
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