Kampf gegen Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn Grundstein drei Tage zu spät gelegt?

Münster · Im Kampf gegen Nachtflüge geht eine Gruppe von Bürgern aus Lohmar und Siegburg bei Köln jetzt gerichtlich gegen die Genehmigung für den Flughafen Köln/Bonn vor. Die Kläger gehen davon aus, dass der Grundstein des Flughafens drei Tage zu spät gelegt wurde.

Frankfurter Flughafen: die neue Landebahn
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Die Klage sei am 23. Januar beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingetroffen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die genannten Städte erklärten in dieser Woche in einer Mitteilung ihre Unterstützung für die Klage.

Laut der Mitteilung hat das Landesverkehrsministerium zuvor einen Antrag dieser Bürger, ein Nachtflugverbot anzuordnen, abgelehnt. Anwohner seien zur Duldung des Fluglärms verpflichtet, weil der Flughafen als planfestgestellt "gelte", habe das Ministerium die Ablehnung begründet.

Dies bezweifeln die Kläger und verweisen auf eine Sonderregelung im Luftverkehrsgesetz. Demnach gilt ein Flughafen als genehmigt, wenn dieser bis zum 31. Dezember 1958 angelegt wurde. Dies sei beim Flughafen Köln/Bonn jedoch erst am 3. Januar 1959 der Fall gewesen - also drei Tage zu spät.

In der Klage heißt es der Mitteilung zufolge, der Verkehrsflughafen Köln/Bonn sei in seiner heutigen Konfiguration ein "luftverkehrsrechtlicher Schwarzbau". Unter den Klägern ist auch ein fünf Monate alter Säugling, der mit seinen Eltern mehrere Kilometer vom Rollfeld entfernt wohnt. Dieser macht in der Klage sein "Recht auf gesundes Aufwachsen-Können" geltend. Das Landesverkehrsministerium wollte die Klage mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren. Die Klageschrift werde derzeit geprüft, sagte eine Sprecherin.

Flughafensprecher Alexander Weise teilte mit, dass die Klage dem Airport nicht vorliege. Es gehe aber anscheinend um Fragen, die bereits höchstrichterlich entschieden wurden. "Das Bundesverwaltungsgericht hat sich hinreichend mit der Frage der fiktiven Planfeststellung befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt", hieß es weiter. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung sei nicht angenommen worden. Auch eine von Privatpersonen gemeinsam mit den Städten Siegburg und Lohmar erhobene Klage auf ein Nachtflugverbot sei im Jahr 2012 zurückgewiesen worden.

(lnw)
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