Oberlandesgericht Köln Havarie mit Säuretanker "Waldhof" soll neu untersucht werden

Köln · Es war eines der folgenreichsten Unglücke auf dem Rhein: die Havarie mit dem Tanker "Waldhof" nahe der Loreley mit zwei Toten im Jahr 2011. Damals musste der Rhein 32 Tage lang gesperrt bleiben. Der Fall wird derzeit vor dem Oberlandesgericht Köln neu aufgerollt.

Gefährliche Bergung des gekenterten Säuretankers
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Gefährliche Bergung des gekenterten Säuretankers

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Der Tanker war im Jahr 2011 trotz Überladung auf dem Rhein unterwegs. Das Unglück sei jedoch möglicherweise nicht allein auf die mangelnde Stabilität des Tankers zurückzuführen, sagte am Dienstag die Vorsitzende Richterin im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Köln, Anke Eilers. Vielleicht sei auch das entgegenkommende Schiff "Akropolis" mitschuld gewesen.

Das Urteil in erster Instanz sei "mit Verfahrensfehlern behaftet" gewesen, sagte Eilers. "Es ist notwendig: eine weitere Beweiserhebung." Zwar stehe fest, dass die "Waldhof" instabil beladen gewesen sei und man darum niemals mit ihr hätte fahren dürfen. Aber möglicherweise sei das nicht die alleinige Ursache gewesen.

Säuretanker-Wrack "Waldhof" liegt in Duisburg
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Säuretanker-Wrack "Waldhof" liegt in Duisburg

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Die "Waldhof"-Reederei verlangt von der Reederei der "Akropolis" 1,5 Millionen Euro Schadensersatz. Sie wirft der Besatzung vor, das Unglück durch Fahrfehler ausgelöst zu haben. Das Amtsgericht St. Goar hatte die Klage als unbegründet abgewiesen.

Die mit rund 2400 Tonnen Schwefelsäure beladene "Waldhof" war in der Nacht zum 13. Januar 2011 auf dem Mittelrhein nahe der Loreley gekentert. "Es ist bekanntlich eine der gefährlichsten Stellen des Rheins", sagte Eilers. "Das ist deutsches Allgemeingut, seit Heinrich Heine die "Loreley" verfasst hat." Zum Zeitpunkt des Unglücks herrschten Dunkelheit, leichter Regen und erhöhtes Verkehrsaufkommen.
Nach dem Kentern der "Waldhof" war der Rhein 32 Tage lang gesperrt.
Experten sprachen vom "folgenschwersten Unfall auf dem Rhein seit Menschengedenken".

Am 26. März will das Oberlandesgericht mitteilen, wie es nun weitergeht. Aller Voraussicht nach wird es mitteilen, dass Beweise erhoben werden sollen. Die beiden Parteien könnten sich aber auch außergerichtlich einigen.

(lnw)
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