Polizei legt Beschwerde ein Hooligan-Demo in Köln erlaubt

Köln · Vor einem Jahr erlebte Köln Chaos und Gewalt, weil eine Demo der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) eskalierte. Die Polizei wollte eine Neuauflage daher komplett verbieten. Doch die Justiz hob das Verbot teilweise auf. Die Polizei legte Beschwerde ein.

Hooligans gegen Salafisten in Köln: Krawalle bei Hogesa-Demo
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Köln 2014: Krawalle bei Hooligan-Demo

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Das Verwaltungsgericht Köln hat eine von der Polizei verbotene Demonstration von Hooligans und Rechtsextremen teilweise wieder erlaubt. Am Donnerstag erklärten die Richter ein komplettes Verbot für nicht rechtmäßig. Das Kölner Polizeipräsidium kündigte jedoch an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. "Ich werde weiterhin alles tun, das Verbot aufrechtzuerhalten", sagte Polizeipräsident Wolfgang Albers.

Die Kundgebung ist für den 25. Oktober 2015 angemeldet. Fast genau ein Jahr zuvor hatten sich bei einer Demo der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) Hooligans und Rechtsextreme Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Polizisten wurden verletzt. Bei einer Neuauflage befürchten die Beamten ähnliche Gewaltausbrüche. Der Organisator habe die Versammlung schließlich selbst als "Hommage" an 2014 bezeichnet. Mit einem kompletten Verbot wollte das Polizeipräsidium neue Krawalle unterbinden.

Das sind die "Hooligans gegen Salafisten"
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Das Gericht entschied nun, dass die Teilnehmer zwar nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen dürfen - denn dabei sei tatsächlich nicht von einem friedlichen Verlauf auszugehen. Eine Kundgebung an einem festen Ort könne aber stattfinden. "Eine ortsfeste Versammlung" sei im Vergleich zu einem Demonstrationszug "eher beherrschbar", teilte das Gericht mit. Das habe sich etwa 2014 bei einer dem Hogesa-Umfeld zuzuordnenden Versammlung in Hannover gezeigt. Bei der Versammlungsfreiheit handle es sich um ein hohes Gut.

Die Richter räumten der Polizei die Möglichkeit ein, für die Kundgebung Auflagen zu machen - zum Beispiel beim genauen Ort oder der Dauer. Sie habe damit die Möglichkeit, Ausschreitungen zu verhindern. Die Polizei widersprach dem allerdings. "Ich rechne weiterhin mit schweren Ausschreitungen und Krawallen durch die Teilnehmer", sagte Polizeipräsident Wolfgang Albers. Er war ursprünglich davon ausgegangen, dass das Verbot juristisch standhalten werde. Auch Initiativen wie "Köln stellt sich quer" äußerten Unverständnis angesichts der Entscheidung.

Der Organisator der Demo, der gegen das Verbot geklagt hatte, zeigte sich am Donnerstag zufrieden. Er werde allerdings ebenfalls prüfen, Beschwerde einzulegen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur - gegen das weiterhin bestehende Verbot des Demo-Zuges. Zuständig ist nun das Oberverwaltungsgericht.

(lnw)
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