Köln "Hogesa"-Krawalle: Gericht verurteilt 27-Jährigen zu Freiheitsstrafe

Köln · Mit dem letzten Prozess gegen einen 27-Jährigen endete am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht die juristische Aufarbeitung der Demonstration der fremdenfeindlichen Gruppierung "Hooligans gegen Salafisten" ("Hogesa").

Hooligans gegen Salafisten in Köln: Krawalle bei Hogesa-Demo
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Köln 2014: Krawalle bei Hooligan-Demo

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Foto: dpa, cas hpl

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Nach Überzeugung der Richter hatte er mehrere Gegenstände - unter anderem einen 6,5 Kilo schweren Absperrpoller und eine Glasflasche - geworfen und dadurch zwei Polizisten verletzt.

Insgesamt waren nach der Demonstration knapp 340 Strafanzeigen bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingegangen. In 193 Fällen blieben die Täter unerkannt - obwohl ihre Taten auf Videoaufnahmen dokumentiert sind. "Teils waren die Personen vermummt, teils konnte man den Gesichtern am Ende keine Namen zuordnen, und manchmal waren die Aufnahmen auch zu unscharf", schildert Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn die Probleme bei den Ermittlungen. Doch immerhin sei es in mehr als 140 Fällen gelungen, die Beteiligten zu identifizieren und Ermittlungsverfahren einzuleiten. In Anbetracht des Videomaterials, das zur Verfügung stand, sei das keine schlechte Bilanz.

Erstaunlich sei, dass ein Großteil der identifizierten Gewalttäter weder konkret dem Hooligan- noch dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen sei, sagt Willuhn. "Die meisten gehören keiner Szene an und sind gewissermaßen wegen des Event-Charakters nach Köln gefahren - um was zu erleben."

Letztlich landeten 73 Verfahren vor dem Amtsgericht. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt - in sechs Fällen ohne Bewährung. So erhielt ein Angeklagter eine dreijährige Haftstrafe, weil er ein Staubsaugerrohr in Richtung einer Polizeikette geworfen hatte - es flog nur knapp an den Köpfen der Beamten vorbei und bohrte sich hinter ihnen in die Erde.

Das letzte Urteil vom Mittwoch war zugleich das höchste in der Reihe. Es lag drei Monate über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von dreieinhalb Jahren. "Wir dachten, dass wir mit dem Urteil ein deutliches Zeichen setzen müssen", sagte Richter Frank Altpeter bei der Begründung.

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