Köln Drei Jahre Haft: Bisher höchste Strafe nach "Hogesa"-Krawallen

Köln · Bei den Kölner "Hogesa"-Ausschreitungen im vergangenen Jahr wurden fast 50 Polizisten verletzt. Nun verhängt ein Gericht die bislang höchste Strafe für einen der Teilnehmer. Er hatte damals ein wuchtiges Staubsaugerrohr in Richtung der Polizei geworfen.

Hooligans gegen Salafisten in Köln: Krawalle bei Hogesa-Demo
27 Bilder

Köln 2014: Krawalle bei Hooligan-Demo

27 Bilder
Foto: dpa, cas hpl

Rund neun Monate nach den Hooligan-Krawallen in Köln hat das Amtsgericht einen der damaligen Gewalttäter zu drei Jahren Haft verurteilt. Es ist nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft die bislang höchste Strafe, die im Zusammenhang mit den Ausschreitungen verhängt wurde. "Sie haben ein Gewaltproblem, das Sie nicht bearbeiten", sagte der Richter dem Angeklagten zur Begründung am Mittwoch. Der 24-Jährige, der bereits vor den Krawallen wegen mehrerer Straftaten schon mal im Gefängnis gesessen hatte, sei ein "unkontrollierbarer Mensch". Bei den Ausschreitungen habe es sich um "Herdenverhalten der allerübelsten Art" gehandelt - um blanke Gewalt.

"Ich kann mich nur bei den Polizeibeamten entschuldigen", sagte der Angeklagte. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte er ein. Bei den Ausschreitungen im Oktober 2014 habe er ein Staubsaugerrohr in Richtung einer Polizeikette geworfen. Das wuchtige Metallrohr flog nur knapp an den Köpfen der Beamten vorbei und bohrte sich hinter ihnen in die Erde. Der Staatsanwalt sprach von einer glücklichen Fügung, dass dabei niemand verletzt wurde. Zudem beteiligte sich der 24-Jährige an der Plünderung eines Backshops und bewarf einen Polizisten mit einer Flasche.

Das sind die "Hooligans gegen Salafisten"
Infos

Das sind die "Hooligans gegen Salafisten"

Infos
Foto: dpa, cas kde

Er habe ein Alkoholproblem und sei an diesem Tag betrunken und auf Drogen gewesen, sagte der 24-Jährige. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl.

"Das Ganze tut ihm leid", sagte sein Anwalt. Der Jurist sprach sich für zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung mit strengen Auflagen aus, damit der Angeklagte sein Leben in den Griff kriegen kann. Der Richter sah dafür aber keinen Ansatzpunkt. "Sie sind einfach völlig unbelehrbar."

Bei der als Kundgebung gegen Salafisten angemeldeten Demonstration ("Hooligans gegen Salafisten" oder "Hogesa") hatten sich Hooligans und Rechtsextreme Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. 49 Polizisten wurden verletzt. Weitere Urteile wegen versuchter Körperverletzung oder Landfriedensbruch hat es nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits gegeben.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort